Milliarden-Hilfsprogramm der Bundesregierung ist Schutzschild für die Banken

Die schwierige Entscheidung, welchen Firmen und welchen Branchen wir helfen, haben wir, Gott sei Dank, nicht zu treffen. Schlichtweg weil wir genug Geld haben. Wir können allen helfen. Und wir werden es tun. (Bundesfinanzminister Olaf Scholz, am Donnerstag Abend, 12.3., bei Maybrit Illner.)
Fünf Tage später werden Einzelheiten zum geplanten ‚Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild‘ auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Sie entpuppen sich als Hilfen und Schutzschild für Banken für den Fall von Kreditvergaben an Unternehmen. Doch der Unternehmer, der in dieser Situation einen solchen (weiteren?) Kredit aufnimmt, trägt das volle Risiko selbst – ohne zu wissen, wann sein Geschäft neben den weiterlaufenden Kosten auch wieder Umsatz bringen wird. Es gehört viel Optimismus – oder auch Gottvertrauen dazu, dieses Risiko einzugehen! | Lesedauer: Ca. 7 Minuten

Die Ariana Mode-GmbH – florierende Modeshop-Kette mit Geschäften in bester Innenstadtlage …

Im Herbst 2019 war 20-jähriges Jubiläum: Am ersten September 1999 hatte Oliver Keller, (fiktiver) Textil-Einzelhändler gemeinsam mit seiner Frau Jutta in Leverkusen den ersten Modeshop eröffnet. Das Unternehmen war seitdem stetig gewachsen. Inzwischen gehörten mehr als zehn Shops rund um Köln, alle in bester Innenstadtlage, zur Ariana-Modekette. Sie bot Oberbekleidung für Damen und Herren, vorwiegend Markenkleidung der bekannten Labels für einen jungen und zahlungskräftigen Kundenstamm an.

Ertrags- und Finanzierungssituation – vor der Corona-Krise

Die Wintersaison und der Schlussverkauf waren gut gelaufen. Aktuell waren die Läger gefüllt mit der Frühjahrskollektion. Einen kleinen Teil der Ware verkauft Unternehmer Keller als Kommissionär bekannter Handelsmarken, den Löwenanteil muss er allerdings auf eigene Rechnung und Risiko einkaufen.

Kredite der Hausbank und deren Besicherung

Für die Vorfinanzierung des Wareneinkaufs hat ihm seine Hausbank, wie eigentlich jedes Halbjahr, einen Kredit in sechsstelliger Höhe eingeräumt. Die Zinsen dafür, sowie die Rückzahlung soll bis November diesen Jahres durch Raten bezahlt werden, die aus den zu erwartenden Umsatzerlösen zu bestreiten sind. Um den Kredit überhaupt zu erhalten, musste Unternehmer Keller der Bank weitere Sicherheiten stellen: Dazu zählen die Sicherungsübereignung des Warenlagers, zusätzlich eine Mantelzession, eine Art Abtretung aller Umsatzeinnahmen vom 1. bis 15. Verkaufstag jedes Monats, mindestens jedoch pro Monat einen fixen Sockelbetrag. Schon vor drei Jahren war eine Grundschuld auf das vor drei Jahren errichtete zentrale Betriebsgebäude eingetragen worden zugunsten der Bank. Mit Stolz hatten sie damals den Einzug in das neue Lager, die modernen Büros gefeiert und konnten auch die Privatwohnung in dieses Gebäude verlagern. Außerdem waren die Lebensversicherungen des Unternehmer-Ehepaars Kellers, in die schon viele Jahre eingezahlt worden war, an die Bank verpfändet. Das gehörte zu den „üblichen Sicherheiten“ der Hausbank für die Einräumung einer Kontokorrentlinie, ohne die es im Einzelhandel kaum geht.

Verkaufsstart für die Frühjahrssaison

In den letzten Tagen waren die Schaufenster neu dekoriert worden, die Läden auf Frühjahr, Luft und Sonne getrimmt worden. Die Anzeigen waren geschaltet, die Sonderangebote hingen auf den Kleiderracks. Keller, seine Frau und die mehr als 80 Mitarbeiter freuten sich auf den Verkaufsstart für die Frühjahrskollektion.

Die Kanzlerin verkündet die unbefristete Schließung seiner Geschäfte

Als die Bundeskanzlerin am Abend des 16.3. den Lockdown, auch für den Textileinzelhandel verkündete, traf das den Unternehmer Keller wie eine Keule. Die Türen zu seinen Modegeschäften würden ab Mittwoch auf unabsehbare Zeit geschlossen bleiben.

Unmittelbare Folgen für die Mitarbeiter

Für die Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, würde er Kurzarbeit beantragen können. Sie würden dann zwischen 60% und 67% ihres bisherigen Nettolohnes vom Arbeitsamt erhalten. Die zahlreichen 400-Euro-Mitarbeiter – Putzleute, Lageristen, Fahrer, Aushilfsverkäuferinnen – konnte das Unternehmen binnen kurzer Frist entlassen. Keller war sich bewusst, dass die Festangestellten mit dem Kurzarbeitergeld nur wenige Wochen über die Runden kommen würden. Für die 400-Euro-Minijobber sah es noch düsterer aus. Die meisten waren Frauen, Zweitverdiener in der Familie, die ohne diese Einnahmen in große Schwierigkeiten bei der Abzahlung ihrer Hauskredite geraten würden.

Unmittelbare Folgen für das Unternehmen

Die größte Belastung für sein Unternehmen waren die hohen Mietzahlungen. Die beste Innenstadtlage war immer wesentlicher Teil seines Vermarktungskonzepts gewesen: Diese Mieten und weitere Fixkosten für Nebenkosten-Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen für Strom und Heizung, Versicherungen, Fahrzeug- und Geräteleasing etc. würden pro Monat ein Loch von rund einer Viertelmillion Euro in sein Liquiditätspolster reißen. Allein dadurch würde das Girokonto seines Unternehmens im Sommer in den negativen Bereich geraten. Das Liquiditätspolster aus der Wintersaison war perdu!

Das Online-Geschäft – allein NOCH keine Lösung

Sein volles Warenlager kam ihm nun vor wie Blei. Denn der monatliche Mindestbetrag, den er aus den Verkaufseinnahmen erwartete, war ohne die Shops schlicht nicht zu erwirtschaften. Mit dem Online-Vertrieb hatte das Unternehmen Keller zwar schon vor zwei Jahren begonnen, zwangsläufig, wie Keller im kleinen Kreis betonte. Bisher hatte ihn der Online-Shop sehr viel Geld gekostet, konnte aber allenfalls 15% zum Gesamtumsatz beitragen. Die Bestellabwicklung würde er gemeinsam mit seiner Frau und weiteren Familienangehörigen zunächst mal selbst in die Hand nehmen. Und versuchen, den Online-Absatz anzukurbeln. Was schwierig werden würde, da sowohl die Shop-Software noch holprig lief, als auch die Logistik, die er bieten konnte, weit hinter Amazon, Zalando und Co. zurückblieb.

Was die Versprechungen des Bundesfinanzministers (leider) erwarten lassen

Unternehmer Keller, hatte sich am Abend des 12. März auch den Auftritt von Bundesfinanzminister Scholz bei ‚Maybrit Illner‘ angesehen. Er war etwas skeptisch über die vollmundige Ankündigung des Finanzministers „… weil wir genug Geld haben, können wir allen helfen. Und werden es tun …“. Umso ungeduldiger wartete er auf ein belastbares Dokument aus der Presse oder aus dem Finanzministerium, das Einzelheiten zum angekündigten ‚Milliarden-Hilfsprogramm‘ enthielt. Am 17. März, nachmittags, rief ihn endlich sein Steuerberater, Dr. Schröter, an: Der hatte auf der Webseite des Bundesfinanzministerium einen Fünfseiter gefunden: „Coronavirus: Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild„, den er Keller gleich zumailte. Ein Zweiseiter von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgten wenige Minuten später.

Nachdem Keller und Steuerberater Schröter gemeinsam die dicke Schicht Firnis abgekratzt hatten, den die PR-Abteilung im BMF über diese Texte gegossen hat, blieben Enttäuschung und Ernüchterung übrig. Von „Hilfe“ bzw. „Schutz“ konnte nämlich keine Rede sein. Das „Angebot“ bestand vielmehr darin, dass Keller (und alle anderen Unternehmer, Selbstständigen und Freiberufler), einen Kredit aufnehmen könnten, aus dem sie – auf Pump und eigenes Risiko – die laufenden Kosten zum Erhalt ihrer Firmen-Infrastruktur weiter bestreiten könnten.

Der „Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro“, den das BMF da stolz verkündete, war eine Rückversicherung für die staatliche KfW. Die wurde damit in die Lage versetzt, [unter anderem] „bestehende Programme für Liquiditätshilfen [=Kredite] erheblich auszuweiten“ und „den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern“.

Was Keller besonders aufbrachte, war dieser Satz: „Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank“. Dies werde „gerade für kleine und mittelständische Unternehmen“ „unverschuldete Finanznöte lindern“.

Kreditaufnahme aus dem „Corona-Hilfsprogramm“ – Auswirkungen in der Praxis

Keller redete sich in Rage gegenüber seinem Steuerberater: „Ausgerechnet diese … von der Hausbank, die sich schon bisher jedes Fitzelchen an Sicherheiten einverleibt hatten, sollten schon wieder die Türwächter zwischen ihm und mehr Finanzmitteln für sein Unternehmen sein. Er wusste nicht, worüber er sich mehr aufregen sollte: Über die Absicherungsmanie der Bank, die er von dem Bauvorhaben vor drei Jahren noch in lebhaftester Erinnerung hatte. Oder über den Zeitbedarf, den sie beanspruchten, um einfache Fragen zu beantworten oder unkomplexe Anträge zu bearbeiten. „In der Zeit“, warf Keller seinem Steuerberater hin, „werden in China komplette Flughäfen konzipiert und betriebsfertig hingestellt!„.

Die Haftungsfreistellungen in den „Corona-Hilfe-Krediten“ der KfW

Keller und Steuerberater schauten sich das Programm der KfW genauer an: ‚KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen‘ lautet die Überschrift. Sie fanden da die Bestätigung: Das „Milliarden-Hilfsprogramm“ war ein gigantischer Topf staatlicher Mittel zur Förderung der Kreditvergabe von Hausbanken an Unternehmen. Der „Schutzschild“ wurde aufgespannt für die Hausbanken, denen die KfW den Löwenanteil des Risikos für den Ausfall solcher Kredite abnimmt: Im ‚KfW-Unternehmerkredit‘ zum Beispiel übernimmt die KfW Haftungsfreistellungen von bis zu 80% FÜR DIE DURCHLEITENDEN FINANZIERUNGSPARTNER (also die Hausbanken). Im ‚KfW-Kredit für Wachstum‘ waren es „nur“ 70%. im ‚ERP-Gründerkredit‘ dann erneut 80% Haftungsfreistellung für die Bank, ebenso im ‚KfW-Sonderprogramm‘, das „von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, die „krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten“ sind.

Das volle Risiko bleibt beim Unternehmer

Keller und Dr. Schröter, der Steuerberater, waren sich einig: Das Risiko, ob solche Kredite pünktlich zurückgezahlt werden können, blieb voll und ganz beim Unternehmer. Das Unternehmen Keller würde einen mittleren sechsstelligen Betrag benötigen allein für die laufenden, nicht kurzfristig kündbaren Fixkosten. Keiner konnte jedoch sagen, wann die Geschäfte wieder öffnen könnten und was von der Saisonware dann überhaupt noch zu akzeptablen Preisen zu verkaufen war. Und keiner konnte sagen, aus welchen Einnahmen das Unternehmen in der Zukunft auch noch die Zinsen für diese Kredite würde zahlen können, ganz zu schweigen von der Tilgung.

Das ‚Milliarden-Hilfsprogramm‘ hilft allenfalls den Banken. Der Unternehmer hat davon gar nichts, weder „Hilfe, noch Schutz“. Gesellschafter-/Geschäftsführer, wie Oliver Keller, haften mit Haut, Haaren, ihrer Existenz und ihrem gesamten Privatvermögen – und meist auch noch dem ihrer Familien – für die eingegangenen Kredite.

Was wäre im Fall einer doch nicht zu vermeidenden Insolvenz?

Nur mal angenommen, dass Oliver Keller sich zur Überbrückung des Liquiditätsausfalls aufgrund der Corona-Epidemie tatsächlich auf einen solchen Kredit einließe: Im Falle des Scheiterns, z.B. weil der Lockdown im Textil-Einzelhandel sich noch in den Herbst hineinzöge, und Oliver Keller als Gesellschafter-/Geschäftsführer der Ariana-Mode-GmbH dann gezwungen wäre, Insolvenzantrag zu stellen:

So gut wie kein Ausfall für die Hausbank …

Dann wäre seine Hausbank Bank für diesen letzten Kredit aus dem Hilfsprogramm – mit dem Keller vor allem die Vermieter der zwangsweise geschlossenen Ladengeschäfte weiter bezahlt hätte – gut abgesichert: 80% des Ausfalls durch die Insolvenz aus diesem Kredit übernähme die KfW und die restlichen 20% hätte sich seine Bank MIT SICHERHEIT mit Werten von weit über 20% des auf Keller entfallenden Sicherheitenblockes absichern lassen. Wenn Oliver Keller keine Sicherheiten in dieser Größenordnung stellen könnte, käme der ganze Kredit nicht zustande.

Der unternehmerische und persönliche Totalverlust für den Unternehmer

Doch was geschähe, wenn es denoch zur Insolvenz käme?? Denn mehrere Monate ohne Einnahmen aus den Geschäften, würde die Ariana Mode-GmbH nicht überstehen! Wenn auch der neue Kredit aufgebraucht wäre UND die Geschäfts nach wie vor geschlossen wären, wäre Geschäftsführer Keller innerhalb von drei Wochen [a] zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet.

Eine Insolvenz würde den unternehmerischen und privaten Totalverlust bedeuten. Denn alle Sicherheiten aus den ZUVOR SCHON eingegangenen Kreditverbindlichkeiten würden verwertet: Das Warenlager verramscht, das Haus, in dem Familie Keller lebt zwangsversteigert, die zur Altersversorgung aufgebaute Lebensversicherung würde vorfristig – und damit unter Wert – an die Bank ausgezahlt und dazu verwendet, die in der Krise der letzten Wochen vor der Insolvenz erhöhten Zinsen und Bankgebühren zu bezahlen. Und die zuletzt begebenen Sicherheiten für die 20% des NEUEN Kredits – etwas anderes als die Übereignung der Betriebs- und Büroausstattung aus dem Unternehmen wäre als Sicherheit nicht mehr verfügbar gewesen – würden zum Schleuderpreis beim Verwerter landen. Keller und Familie blieben sitzen auf den Trümmern ihre Unternehmer-Existenz ohne die Chance, noch einmal wirtschaftlich Fuß zu fassen oder von vorn anzufangen.

Keller war fassungslos: Egal wie er sich entschied: Er konnte in dieser Situation nur verlieren.

Wie sich das BMF „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ vorstellt …

Dr. Schröter konnte und wollte seinem Mandanten da nicht widersprechen. Doch er musste, trotz des emotional „heißen“ Gesprächs abbrechen, weil er einen Termin mit einem anderen Mandanten – Axel Nersdorf- wahrzunehmen hatte: Den drückten ganz erhebliche Sorgen, weil er weder das Geld hatte, um die vor einer Woche fälligen Umsatzsteuer-Vorauszahlung zu bedienen. Und der dem Steuerbescheid für seine private Einkommenssteuer 2018, den er in Kürze erwartete, mit Bangen entgegensah: Hier finden Sie Informationen über Anträge auf Steuererleichterungen und Tipps für die Antragstellung für Unternehmen und Unternehmer.

Nachtrag am 19.03.2020

„Die Banken werden entscheiden, ob die „Corona-Bazooka“ Erfolg hat“ titelt die ‚Welt Online‘ am 19.03.2020: Dort heißt es:

„Der Weg über die Hausbank ist … der Falsche. … Banken sind selbst betroffen von der Krise, das Ausfallrisiko bestehender Kredite wird deutlich steigen, da können sie nicht Beteilige an Fördermittelentscheidungen sein. … Der Knackpunkt ist, dass die KfW nicht das gesamte Ausfallrisiko übernimmt. So lange Geschäftsbanken bei einem Kredit selbst noch einen Teil übernehmen müssten, würden sie sich bei der Durchleitung von Fördermittelkrediten zurückhalten. Das habe die Finanzkrise in den Jahren 2009 und 2010 gezeigt. Die damals von den Banken gestellten 6.700 Kreditanträge an die KfW im Umfang von 13,5 Milliarden Euro seien kein Erfolg. Diese Zahl von Anträgen hätte alleine aus einer Stadt wie köln kommen können. Vielen Banken war damals das Restrisiko, das auf ihren eigenen Büchern landet, schlicht zu hoch“.

Fußnote

[a]   Aktuell ist im Gespräch, dass die Insolvenzantragsfrist in Zeiten der Coronavirus-Krise auf sechs Wochen ausgedehnt werden könnte.

Copyright und Nutzungsrechte

(C) 2020 CIVES Redaktionsbüro GmbH
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an diesem Artikel liegen bei der CIVES Redaktionsbüro GmbH bzw. bei dem bzw. den namentlich benannten Autor(en). Links von anderen Seiten auf diesen Artikel, sowie die Übernahme des Titels und eines kurzen Textanreißers auf andere Seiten sind zulässig, unter der Voraussetzung der korrekten Angabe der Quelle und des/der Namen des bzw. der Autoren. Eine vollständige Übernahme dieses Artikels auf andere Seiten bzw. in andere Publikationen, sowie jegliche Bearbeitung und Veröffentlichung des so bearbeiteten Textes ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist dagegen ausdrücklich untersagt.