Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier die Bestandsaufnahme zum Thema …

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?