Wie man sich von unrentablen Produkten trennt

Wer die „kostenlosen“ Services von Facebook, Google & Co nutzt, ist selbst schuld. Zu dieser harschen Einschätzung kann man kommen nach den jüngsten Nachrichten aus dem Hause Alphabet, der Konzernmutter von Google. Demnach waren die Profildaten von bis zu 500.000 Nutzer-Konten von Google+ „möglicherweise“ von einem Datenleck betroffen. Was Google auch seit März wusste, jedoch geheim hielt: Kurz vor Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung befürchtete das Unternehmen „unmittelbare Maßnahmen der Regulierungsbehörden“.

Mein Auto bestellt den Service jetzt eigenständig

Mein Auto hat gerade eigenständig die Werkstatt angerufen, weil es sich hinten neue Bremsbeläge wünscht. Ich wurde immerhin noch gefragt, wann ich mitkomme, vermutlich, weil ICH die EC-Karte in der Tasche habe …

Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.

Das Auto als mobile, vernetzte Datenbank

Die Entwicklung hin zum vernetzten und autonomen Fahren bedingt eine immer umfassendere Datenerhebung und -verarbeitung. Das Auto wird zum rollenden Computer. Zentrale Fragen des Datenschutzes wurden noch nicht grundrechtsorientiert gelöst. Stattdessen bringt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Begriff des ‚Dateneigentums‘ ins Spiel, in dessen Folge Fahrzeughalter sowie Fahrer enteignet werden könnten.

Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.

Autonomes Fahren: Drei Jahre bußgeldbewehrte Speicherpflicht

Nach harter Kritik seitens Bundesrat und Datenschützern am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt das Bundesverkehrsministerium nach: Einen elektronischen Fahrtenschreiber soll es zwar nicht geben, doch die Daten des Pflicht-Datenspeichers sollen nun ganze drei Jahre gespeichert werden.

Bundesdatenschutz-beauftragte warnt vor elektronischem Fahrtenschreiber für alle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.