Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

EU-Datenschutzbeauftragter erstmals für Europol zuständig

Seit dem 1. Mai ist der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli für die Kontrolle von Europol zuständig. Seine Kontrolle gleicht allerdings einem Papiertiger: Er darf rechtswidrige Datenverarbeitungsvorgänge nicht öffentlich beanstanden. Auch konkrete Kritikpunkte und Empfehlungen bleiben der Öffentlichkeit verborgen.

Bundestag verabschiedet neues Bundesdatenschutz-Gesetz zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie

Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen von Union und SPD ein neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es setzt die europäische Datenschutzgrundverordnung und die europäische Richtlinie für Polizei und Justiz um, die ab Mai 2018 praxiswirksam werden. Die Bundesregierung machte in ihrem Entwurf dabei derart ausgiebig von den 70 Öffnungsklauseln Gebrauch, dass Renate Nikolay, Leiterin des Kabinetts von EU-Justizkommissarin Věra Jourová vor wenigen Tagen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren warnen musste.

Datenschutz-Grundverordnung: Europarechtswidrigkeiten beseitigt

Die Regierungskoalition von Union und SPD hat den von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz [1] nach einer Expertenanhörung [2] um die europarechtswidrigen Bestandteile bereinigt.

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.