Autorität – Haben oder Sein

Abgestimmt mit den Ländern verkündete die Kanzlerin gestern rigide Kontaktverbote um „unser Gesundheitsystem leistungsfähig zu halten“. Es fehlte erneut, was die Bundesregierung und die Länder zeitnah und effektiv unternehmen werden, um dieses Ziel zu erreichen. Ihre Forderungen sind Folge einer Autorität der Macht, die durchgesetzt wird mit Drohungen. Wirksamer wäre eine Autorität durch Kompetenz, die darauf beruht, dass fachliche Eignung und persönliche Qualifikation für eine Aufgabe allgemein ANGESEHEN UND ANERKANNT werden. Daran fehlt es den politischen Entscheider in diesen Tagen ganz massiv. Doch warum sollten Personen, wie – beispielweise – Jens Spahn, Armin Laschet oder auch die Kanzlerin selbst, die das aktuelle Ausmaß der Coronakrise mitverursacht haben, kompetent sein für deren Lösung?!

Bundeskanzlerin verschärft einseitige Forderungen an die Bevölkerung, macht aber keine Aussagen zum Beitrag der Regierung(en)

Die Bundeskanzlerin hat am 22.3. „Leitlinien“ verkündet, mit dem Ziel, „einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten“. [1] Die umfassen neun rigide Anforderungen an die Bürger dieses Landes zur Beschränkung sozialer Kontakte im Privaten und in der Öffentlichkeit. NICHTS findet sich in diesem gemeinsamen Beschluss dagegen von den Beiträgen, die Bund und die hinter dem CDU-Kanzlerkandidaten-Aspiranten Laschet vereinigten Ministerpräsidenten anderer Länder in die Waagschale zu werfen gedenken. Da wären zum Beispiel

  • Versorgung sämtlicher Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit ausreichender Schutzkleidung für das medizinische und Pflegepersonal bis Ende März 2020,
  • Versorgung sämtlicher Haushalte mit einfachen Gesichtsmasken bis Ende März 2020,
  • Verpflichtung zum Tragen solcher Schutzmasken in der Öffentlichkeit,
  • Zeitnaher Ausbau der Testkapazitäten zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion in Stufen,
    • Stufe 0: Medizinisches und Pflegepersonal, sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten – sofort und flächendeckend
    • Stufe 1: Konkrete Verdachtsfälle (Personen mit Kontakten zu Infizierten oder eingereist aus Risikogebieten) – zeitnah
    • Stufe 2: Personen mit relevanten Krankheitssymptomen und deren Angehörige aus dem gleichen Haushalt
    • Stufe 3: Rest der Bevölkerung
  • mit der Maßgabe, dass zunächst Testpersonen, deren Testergebnis beim ersten Test negativ ausgefallen war, verpflichtend nach x Tagen erneut zu testen sind und die Namen und Adressdaten von deren Kontaktpersonen in der Zwischenzeit zu erheben sind, damit auch diese ggf. getestet werden können
  • Einrichtung eines bundeszentralen Informationssystems, in dem ab sofort die „Fallzahlen“ UND die Testdaten sämtlicher durchgeführter Tests aus allen Bundesländern unverzüglich erfasst und zeitnah ausgewertet und veröffentlicht werden
[Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen sind als Beispiel zu verstehen und von Experten entsprechend zu konkretisieren und zu vervollständigen.]

Es ist am 22.3. nun zum zweiten Mal innerhalb von vier Tagen geschehen, dass die Kanzlerin sich mit warmen Worten, im Übrigen aber ausschließlich einseitigen Forderungen an die Bevölkerung richtet. Dabei aber völlig außer Acht lässt, dass „das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung“ – wie es in dem Leitlinien-Papier heißt, vor allem eine Aufgabe der Regierenden ist. Selbst Julian Reichelt, der Chefredakteur der Bild-Zeitung kam schon am Abend der Ansprache am 18.3. nicht umhin festzustellen: „Wir wollen konkrete Antworten!“ [2]

Laschet, dem NRW-Ministerpräsidenten konnte es am 22.3. dann gar nicht schnell genug gehen, SEINE Anforderungen noch in die Kameras zu posaunen, bevor die Kanzlerin vor die Pressekonferenz trat. Er ist der Ministerpräsident, der heute fordert, dass nicht mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit miteinander Kontakt haben dürfen. Der aber noch vier Wochen zuvor NICHTS unternommen hat, um allzu dichte menschliche Kontakte in Karnevalssitzungen und -umzügen in NRW zu unterbinden. Bekanntlich war eine Karnevalssitzung in Gangelt im Kreis Heinsberg ein Infektionshotspot in NRW, das – Stand am 23.3. morgens – über 7.600 infizierte Menschen und 33 Tote ausweist.

Autorität der Macht

Die Maßnahmen, die dieses Konsortium aus Ministerpräsidenten und Bundesregierung am 22.3. beschlossen hat, sind Ausgeburt einer Autorität der Macht. Sie machen es, weil sie’s können. Ob sie’s überhaupt dürfen, ist wesentlich später ggf. auf dem Rechtsweg zu klären und wäre daher aktuell eine müßige Diskussion.

Sie holen sich diese Macht durch Drohungen: Merkel erklärte gestern – noch relativ gemäßigt im Ton – ihre Leitlinien zu „Regeln, die einzuhalten sind“. Laschet wurde wesentlich deutlicher, sprach davon, dass es um Leben und Tod gehe und dass jetzt eine „Null-Toleranz-Strategie“ angewendet werden, „um alle zur Vernunft zu bringen“.

Einvernehmliche Beschlüsse zwischen Bund und Ländern werden formellen Notstandsgesetzen vorgezogen

Bundesregierung und die Mehrheit der Länder-Ministerpräsidenten haben sich am 22.3. verabredet zu Notstandsmaßnahmen, die de facto zwar nicht formal die NotstandsGESETZE zur Anwendung bringt, die 1968 ins Grundgesetz eingefügt wurden. Denn durch die einvernehmliche Beschlussfassung zwischen Bund und Ländern vermeidet es die Bundesregierung, Maßnahmen zu verfügen, die die Länder zur Befolgung zwingen würden. Wobei sie mit Widerstand zu rechnen hätte, siehe das Beispiel Bayern. Und die nach Meinung von Rechtsexperten auf rechtlich schwankendem Boden stehen und daher lange Rechtsstreitereien provozieren könnten. Insofern ist es aus deren Sicht wesentlich sichererer, gemeinsame Beschlüsse zu fassen, die dann von den Ländern – wo sie zuständig sind – in Form von Allgemeinverfügungen oder Landesgesetzen in dort geltendes Recht umgesetzt werden.

Bürger als Objekte, an denen Macht ausgeübt wird

Wir Bürger kommen in diesem Szenario nur als passive Objekte vor, an denen diese Macht ausgeübt wird. Ich finde es bemerkenswert, dass es die Bundeskanzlerin in ihren Ansprachen nicht schafft, auf die Ängste und Sorgen von Millionen von Menschen einzugehen. Sie spricht von einer „Vermeidung der Überforderung des Gesundheits­systems“, wo der wichtigere empathische Aspekt darin bestünde, die Menschen zu erwähnen, die kläglich ersticken, wenn sie keine Beatmung erhalten.

Frau Merkel stellt das abstrakte „Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung“ obenan. Vergeblich sucht man einen Hinweis darauf, dass sie und ihre Mitentscheider vor dem Lockdown für das ganze Land und die Wirtschaft eine Abwägung vorgenommen haben mit dem Recht auf (freie) Berufsausübung (Art. 12 GG) bzw. dem Recht auf den ‚eingerichteten Gewerbebetrieb‘. Ebenso vermisst man eine Erklärung dafür, warum sich das Kollektiv der Mächtigen, spät zwar aber immerhin noch, so einseitig für die Gesundheit der Bevölkerung entschieden haben. Oder war das aus der bloßen Not geboren, weil man viel zu lange gezaudert hatte mit wirksamen Entscheidungen zur Eindämmung solange die Infektionszahlen noch überschaubar und Individualkontakte noch nachvollziehbar waren?!

Die angebliche Alternativlosigkeit ist Folge politischer Fehlentscheidungen

Anders als in vielen anderen Ländern, insbesondere den medial und politisch seit Wochen verunglimpften Staaten in Ostasien, allen voran China, haben die Regierenden in Deutschland sehr spät und sehr zögerlich re-agiert. Interessen der Wirtschaft standen noch vor zehn Tagen vor dem jetzt so hoch gehaltenen Rechtsgut. Wie schon beim Zustrom vieler Asylbewerber im Herbst 2015 ist auch die jetzige Entscheidung von Frau Merkel jeweils angeblich „alternativlos“. Wie damals schon sind die Behörden und Einrichtungen, die konkret mit der Bewältigung gefordert sind, tatsächlich ÜBERfordert. Und wie damals schon wurden echte Alternativen gar nicht geprüft. [A]

Autorität durch Kompetenz – leider Fehlanzeige

Neben der Autorität der Macht, die uns hier vorgeführt wird, wäre eine Autorität durch Kompetenz denkbar. Und wünschenswert: Eine Führung, deren Autorität darauf beruht, dass sie – und ihre einzelnen Mitglieder, z.B. im Bundeskabinett – allgemein ANGESEHEN UND ANERKANNT werden aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Eignung für die jeweilige Aufgabe. Die geleitet würden von einem Regierungschef*in, der/die fachübergreifend das große Ganze im Auge behält.

Die Risikoanalyse des Robert-Koch-Instituts von 2012 – ein Papier für den Aktenschrank?!

Eine Regierungschef*in, die durch Kompetenz führt, im Falle Merkel eine promovierte Physikerin, muss selbstverständlich nicht selbst über fachliche Kompetenz auf allen möglichen Gebieten verfügen. Kompetenz zeichnet sich auch dadurch aus, dass man weiß, wann man Fachleute um ihre Expertise fragt. Was die Bundesregierung auch getan hat, als sie vor Jahren schon das Robert-Koch-Institut (RKI) mit einer Risikoanalyse, auch für den Fall einer virusinduzierten Pandemie in Deutschland beauftragte:

„Ihre Ergebnisse sollten als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen und somit eine bedarfs- und risikoorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Zivil- und Katstrophenschutz ermöglichen.“

In dieser Risikoanalyse, die dem Deutschen Bundestag am 3.1.2013 vorgelegt wurde [3] , war – aus Zufall oder Kenntnis vom vermutlich unabwendbaren Eintritt eines solchen Ereignisses?! – das Szenario einer Pandemie durch den hypothetischen Virus „Modi-SARS“ beschrieben ist. Dessen Ähnlichkeit mit dem SARS-COV-2, die Folgen der Infektionen und Auswirkungen sind von geradezu erschreckender Ähnlichkeit mit den Ereignissen der letzten Wochen. Doch offensichtlich wurde diese Ausarbeitung von Experten nur für die Datenbank der Dokumente im Deutschen Bundestag produziert. Denn eine RisikoBEWERTUNG und notwendige Konsequenzen daraus haben weder die Regierungschef*in oder ihre Fachminister gezogen, noch der SPD-Koalitionspartner und auch nicht die Fachleute aus den Oppositionsfraktionen.

Das RKI zur Notwendigkeit der RisikoBEWERTUNG ...
„Im Unterschied zur fachlichen Risikoanalyse ist die Risikobewertung ein politischer Prozess, in den auch gesellschaftliche Werte und die jeweilige Risikoakzeptanz einfließen. Nach einer durchgeführten Risikoanalyse muss eine Risikobewertung durch die administrativ-politisch verantwortlichen Ebenen erfolgen. Die Risikobewertung ist ein Verfahren, mit dem
a) festgestellt wird, in welchem Ausmaß das zuvor definierte Schutzziel im Falle eines Ereignisses erreicht wird, durch das
b) entschieden werden kann, welches verbleibende Risiko akzeptabel ist und mit Hilfe dessen
c) entschieden wird, ob Maßnahmen zur Minimierung ergriffen werden können oder müssen.

Schutzziele beziehen sich darauf, in welchem Umfang und in welcher Qualität die unterschiedlichen Schutzgüter zu schützen sind bzw. in welchem Umfang Fähigkeiten zur Bewältigung von möglichen Schäden vorzuhalten sind. Auf der Basis eines möglichst umfassenden Risiko- Portfolios kann der Abgleich von Risiken und Schutzzielen vorgenommen werden, um mögliche Defizite zu identifizieren. So kann im Rahmen des Risikomanagements durch die jeweils zuständigen Behörden bei Bund und Ländern geprüft werden, ob die vorhandenen Fähigkeiten zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen angemessen sind, Handlungsbedarf kann erkannt und entsprechende Maßnahmen können ergriffen werden. Dies verdeutlicht die enge Verbindung zwischen Risikoanalyse und fähigkeitsbasierter Planung und damit zwischen Risiko- und Krisenmanagement. Die Erkenntnisse der Risikoanalyse tragen somit unmittelbar dazu bei, einen vernetzten Handlungsansatz zu verfolgen, mit dem – unabhängig von der Ursache des jeweiligen Ereignisses – ein flexibles, effizientes und effektives Handeln im Ereignisfall gefördert wird. Die Risikoanalyse ist somit als Teilaspekt eines umfassenden Risikomanagements zu verstehen, das sich aus der kontinuierlichen Identifizierung, Analyse, Bewertung und Behandlung von Risiken zusammensetzt. Sie stellt den Ausgangspunkt für den notwendigen Diskurs der Risikobewertung in Politik und Gesellschaft und für die Entscheidung über Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes dar.“

Ich will es Ihnen und mir ersparen, nun durch alle relevanten Ministerien zu hecheln, um Inkompetenzen dort aufzuzeigen, auch wenn dies durchaus fruchtbar wäre. .

Die Kompetenzen des Gesundheitsministers

Nicht umschiffen kann ich allerdings das Bundesgesundheitsministerium, das seit 2018 vom gelernten Bankkaufmann Jens Spahn geleitet wird. Der ist seit seinem 23. Lebensjahr, welches er 2003 vollendete, Mitglied des deutschen Bundestages. Der Mann hat schon seit 2005 erheblichen Einfluss in der größten Bundestagsfraktion: Von 2005 bis 2009 war er Obmann für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, von 2009 bis Juni 2015 gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestags­fraktion. Von Juli 2015 bis März 2018 dann parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium.
Mehr, auch über die bemerkenswerten privatwirtschaftlichen Engagements des Jens Spahn in dieser Zeit enthält dieser Artikel.

Spahn als Vorreiter einer strikt neoliberalen Bewirtschaftung von Patienten

Seit 15 Jahren ist er Vorreiter in seiner Fraktion für eine strikt neoliberale Gesundheitspolitik. Der haben wir zur verdanken,

  • dass aus kommunalen Krankenhäusern Renditeobjekte von Aktiengesellschaften geworden sind,
  • dass Deutschland international führend ist in der Zahl der einmontierten Hüft- und Kniegelenke,
  • die dank der ‚Fallpauschale‘ wesentlicher Teil der Erlösgenerierung für den Krankenhausbetreiber geworden sind,
  • dass viele frisch Operierte „blutig“ entlassen werden, weil Liegezeiten des Patienten für die Klinik kein Geld bringen,
  • dass rund 5% der stationär behandelten Patienten sich im Krankenhaus eine Infektionen zuziehen,
  • dass nach Auskunft der Bundesregierung zwischen 6.000 und 15.000 Patienten pro Jahr an den Folgen einer Krankenhausinfektion versterben, [4] ,
  • dass – besonders zynisch – die Krankenhäuser an der stationären Nachbehandlung solcher Krankenhausinfektionen erneut Geld verdienen, wie wir in einem anderen Artikel am praktischen Beispiel zeigten [B] und zwar wesentlich mehr als an der Operation, in deren Folge es zur Infektion kam
  • und dass diese Bewirtschaftung von Krankheit oder Behandlung körperlicher Gebrechen bzw. Unfälle dazu führt, dass Kapazitäten für die Behandlung von Epidemien, wie aktuell, nicht mehr vorhanden sind. Weil für das Vorhalten von (Intensiv-)Betten und intensivmedizinischen Geräten für solche Fälle (bisher) keine Fallpauschalen gezahlt wurden. Das alles entspricht dem „Geschäftsmodell der BUndesregierung AG“, wie es hier [C] schon einmal beschrieben wurde.

Geradezu dystopisch ist der Sachverhalt, dass in der aktuellen Coronakrise zahlreiche Krankenhäuser an den Rand der Illiquidität geraten, weil ihnen die Einnahmen aus fallpauschalisierten Behandlungen fehlen, da alle „planbaren“ Eingriffe auf unbestimmte Zeit abgesagt werden mussten.

Parteipolitische Nutzbarkeit sticht fachliche Kompetenz bei weitem

Falls Sie der Ansicht sind, dass Jens Spahn der berühmte bedauerliche Einzelfall ist: Sein Vorgänger im Amt des Gesundheitsministers, ein gewisser Hermann Gröhe, Volljurist, gehört dem Bundestag seit 1994 an, absolvierte dann seine Probezeit für höhere Aufgaben ein Jahr lang als Staatsminister im Bundeskanzleramt (2008/2009) und wurde anschließend Generalsekretär der CDU unter der Parteivorsitzenden Merkel. Diese Parteiloyalität wurde 2013 mit der Berufung zum Bundesgesundheitsminister belohnt. 2018 wurde dieser Posten dann für den jungen Jens Spahn benötigt, weshalb Hermann Gröhe zurück ins Glied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion trat und dort aktuell stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist.

Wir lernen daraus, WELCHE Kompetenzen tatsächlich entscheiden über Ämter, die mit großer Autorität der Macht ausgestattet sind.

Risikobewertung und -prävention als überflüssige Kosten

Entsprechend sind auch die Ergebnisse: Jens Spahn findet Risikobewertung und Gefahrenprävention für das „zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung“ eher mäßig sexy. Mit Schutzanzügen für Pfleger, Ärzte oder auch Bestatter oder Schutzmasken für diese Klientel war weder Staat zu machen, noch mediale Aufmerksamkeit zu erzielen. Für private Klinikbetreiber bestand auch kein Anlass, sich davon zigtausende aufs Lager zu legen. Das Spahn’sche Ministerium soll noch vor Wochen dem Export von zigtausende von Schutzmasken für Ärzte und Pflegekräfte nach China zugestimmt haben.

Der Geschäftsführer einer deutschen Firma, die solche Masken herstellt, berichtet, dass er das Bundesgesundheits­ministerium zweimal angeschrieben habe, um auf den drohenden Beschaffungsengpass in Deutschland hinzuweisen. Eine Antwort bekam er nicht. Zuständigkeitshalber, sagt das Ministerium, seien sie an das Beschaffungsamt der Bundeswehr weitergegeben worden.

Bei äußerster Beanspruchung von gutem Willen, könnte man die bisherigen Fehlleistungen von Spahn ja noch dessen jugendlichem Optimismus zuschreiben.

Das gilt allerdings nicht für die Regierungschef*in: Erstens, weil sie für die Aufsicht der Fachministerien zuständig ist, zweitens, weil sie die Risikoanalyse des RKI kennen muss UND hätte BEWERTEN müssen, und drittens, weil ihre wissenschaftliche Ausbildung ihr zumindest die methodische Kompetenz verschafft haben muss, solche Risikoanalysen zu verstehen und daraus Schlüsse zu ziehen.

Warum sollten politische Entscheider, die das Ausmaß der Coronakrise mitverursacht haben, kompetent sein für deren Lösung?!

Welche, ganz eigenen Schlüsse Dr. Angela Merkel tatsächlich zieht, offenbart ein Bericht, den German Foreign Policy heute morgen veröffentlicht :

„Deutschland lehnt als bislang einziges Land Europas chinesische Hilfsangebote im Kampf gegen die COVID-19-Epidemie ab“. heißt es da. Wie Chinas Präsident Xi Jinpin mitteilt, habe er Bundeskanzlerin Angela Merkel mitgeteilt, die Volksrepublik sei bereit „im Rahmen unserer Fähigkeiten Hilfe zu leisten“, sollte es „Bedarf“ geben. Berlin allerdings ignoriert das Hilfsangebot, obgleich in der Bundesrepbulik eklatanter Mangel etwa an Atemschutzmasken herrscht; so beklagen mehr als 80 Prozent aller niedergelassenen Ärzte, nicht genügend Schutzkleidung beschaffen zu können.“

Nach der Fülle von Fehlleistungen und Versäumnissen des Bundesgesundheitsministers, seiner Regierungsschef*in, aber auch solcher Koryphäen, wie Laschet, Reul und Laumann in Nordrhein-Westfalen: Wer sollte diesen Brandbeschleunigern der Auswirkungen der Epidemie eigentlich noch abnehmen, dass ausgerechnet sie die Kompetenz haben, das Land aus der Krise zu führen?! Wie man am aktuellen Beispiel sieht, nutzen sie ihre Autorität der Macht weiterhin nur dazu zu verzögern, zu vertuschen und zu verschleiern, was ihre Fehlleistungen in der Vergangenheit angerichtet haben. Und sorgen damit für eine Explosion der Auswirkungen.

Die deutsche Bevölkerung aber sieht es – und schweigt.

Quellen

[1]   Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte, Bundesregierung, 22.03.2020, 19.46 Uhr

[2]   Wir wollen konkrete Antworten!, Julian Reichelt in Bild-Zeitung am 18.03.2020, 22.30 Uhr

[3]   Risikoanalyse Bevölkerungsschutz Bund des Robert-Koch-Instituts, DBT-Drs 17/12051 vom 03.01.2012, dort ab Seite 55: Pandemie durch Virus „Modi-SARS“

[4]   Infektionsschutz und Umsetzng der KRINKO-Empfehlungen, Antwort der Bundesregierung vom 28.11.2018 auf eine Kleine Anfrage, DBT_Drs 19/6181

[5]   Annahme verweigert, 23.03.2020, German Foreign Policy

Verwandte Beiträge

[A]   …“um das Gesundheitssystem nicht zu überfordern„, 17.03.2020

[B]   Wie Hygienemängel im Krankenhaus die Rendite erhöhen können, 09.08.2019

[C]   Das Geschäftsmodell der Bundesregierung-AG, 22.09.2018

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6 Gedanken zu „Autorität – Haben oder Sein“

  1. Es gibt überhaupt kein Recht auf Herrschaft. Frau Merkel ist nicht mein Vormund. Selbst meine Eltern haben kein Recht mir vorzuschreiben wann ich mit wem wohin gehe . Sklaverei wurde abgeschafft.
    Das ist kein antiautoritäres Gelaber. Das steht in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Artikel 1 i.V.m. Art. 20 .

    • In Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht auch „Artikel 1

      Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.. Hoffentlich fällt Ihnen das nicht erst ein NACH dem Besuch im Blauen Kater oder Kitzloch und NACHDEM Sie Ihre Großmutter nicht mehr auf der Intensivstation besuchen können, wo sie in den nächsten Tagen ersticken wird.

  2. Hier findet sich treffend zusammengefasst, was mir seit Anfang Februar 2020 den Schlaf raubt – zusammen mit der bohrenden Frage nach den Konsequenzen.

  3. „Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“

    Denken wir daran wenn wir in einigen Monaten unsere Wirtschaft neu aufbauen
    – müssen.

    Und bitte nicht einreden lassen der Einsturz des bisherigen Kartenhauses wäre
    durch den Virus verursacht. Dem Virus wird dieser Einsturz nur in die Schuhe
    geschoben werden.

    Und vorher die Mistgabeln – auf die Nick Hanauer schon längere Zeit Bezug nimmt –
    nicht vergessen:
    https://independent24.wordpress.com/2014/07/03/ich-sehe-mistgabeln/

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