Welche geheimen Verträge beschränken die Souveränität Deutschlands?

Seit Wochen wird erbittert gestritten über die Forderung an die Bundesregierung, die sogenannte Selektorenliste an den NSA-Untersuchungsausschuss herauszugeben.

Die Diskussion um die Selektorenliste überdeckt jedoch, worum es im Kern eigentlich geht: Das eigentliche Problem besteht darin, dass diverse Bundesregierungen seit Endes des zweiten Weltkrieges Vereinbarungen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, abgeschlossen haben über die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste oder das Gewährenlassen fremder Nachrichtendienste auf deutschem Boden. Diese Vereinbarungen sind geheim.

Wichtiger als die Selektorenliste ist die Frage, welche solchen geheimen Abkommen eigentlich in Kraft sind – und mit wem. Und wie sich Deutschland aus diesen Verstrickungen geheimer Verträge lösen kann, die die Grundrechte so massiv beschränken.

Und nebenbei bemerkt: Gerade diese geheimen Abkommen demonstrieren die nachteiligen Folgen solcher Konstrukte. Weshalb sich CETA, TTIP & Co schon aus diesem Grund verbieten.

Die Verträge müssten geändert werden …

Die aktuelle Diskussion an den Stammtischen und in den Medien über die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA läuft in die falsche Richtung. Insbesondere machen es sich die Kritiker mit den aktuell üblichen Schuldzuweisungen und Hauruck-Appellen – Tenor: Merkel solle endlich mal Rückgrat zeigen gegenüber Obama! – zu leicht.
Ursächlich für die enge Zu(sammen)arbeit des BND mit der NSA ist weder ein BND, der völlig aus dem Ruder gelaufen ist, noch die fehlende Dienstaufsicht aus dem Kanzleramt. Ursache sind vielmehr bindende, wenn auch geheime, Verträge, die die Souveränität Deutschlands empfindlich einengen.
Es wäre Zeit, dass die Regierung diese Fakten öffentlich einräumt.
Gebraucht wird eine überzeugende Verhandlungsstrategie, um diese Relikte aus dem Zweiten Weltkrieg und Bündnisverpflichtungen als NATO-Partner zurückzuschrauben und – bestenfalls – ganz loszuwerden. Und nicht weitere Scheingefechte, die an den wirklichen Ursachen nichts ändern.

„Spionage“! – Ablenkungsmanöver aus dem Kanzleramt

Was Politiker aktuell aufführen unter der Überschrift ‚Spionageskandal‘ ist nichts anderes als ein peinliches Ablenkungsmanöver. Mit dem abgelenkt werden soll von der flächendeckenden Massenüberwachung der deutschen Bevölkerung und Wirtschaft. Und von der Tatsache, dass es völkerrechtlich verpflichtende Rechtsgrundlagen gibt, die die deutschen Dienste zu Handlangern und Erfüllungsgehilfen der Vereinigten Staaten machen. Weder CDU/CSU., noch die SPD sind daran interessiert, dass diese Tatsachen öffentlich werden, waren sie doch daran beteiligt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Wir greifen diese Episode aus dem Sommer 2014 im Mai 2015 noch einmal auf, da über die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA aktuell wieder intensiv im NSA-Untersuchungsausschuss gestritten wird.

It’s the NATO, stupid!

Vor allem die Verpflichtungen als NATO-Partner bilden die Rechtsgrundlage für die umfassende Zu(sammen)arbeit der deutschen mit den amerikanischen Diensten. Leider ist das alles geheim – und kann selbst eine willige Bundesregierung solche Vertragsinhalte oder Einzelheiten der Zusammenarbeit nicht öffentlich machen, ohne vertragsbrüchig zu werden.
Im Sommer 2013 hatten wir die entsprechenden Vertragsgrundlagen schon einmal vorgestellt.
Nachdem sich zwei Jahre lang nichts weiterentwickelt hat in dieser Angelegenheit, erinnern wir durch die Neuauflage dieses Artikel an völkerrechtlich bindendes Recht – das weder uns noch vielen anderen in diesem Land gefällt …

Das amerikanische ‚Vision 2015‘-Konzept und die Politik der Inneren Sicherheit in Europa

Die Amerikaner sind die Bösen, in Deutschland lief und läuft alles nach Recht und Gesetz, die Bundesregierung weiß von nichts und wartet im Übrigen auf Antworten aus den Staaten. Mit dieser Taktik versucht die Bundesregierung seit dem Sommer 2013, die so genannte NSA-Affäre auszusitzen, die sich längst zu einer Kanzleramt/BND-NSA-Affäre entwickelt hat.

In Vergessenheit ist geraten, dass es die Regierung Merkel war und deren (damaliger) Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble, die als maßgebliche, treibende Kraft ein Konzept der Inneren Sicherheit in der Europäischen Union erdacht und vorangetrieben haben, das geplant und beschrieben hat, was die Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten heute mit der Abschöpfung von Daten von Google, Microsoft, Facebook & Co und der nahezu unbegrenzten Überwachung des Internet praktizieren.
Wir hatten darüber erstmals im August 2013 berichtet. Und wiederholen diesen Artikel jetzt, da offensichtlich in Vergessenheit geraten ist, wie aktiv die aktuelle deutsche Regierung die Überwachung der eigenen Bevölkerung gutheißt und befördert.

Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA

Glaubte man der Bundesregierung kurz nach den Snowden-Enthüllungen 2013, so war es notwendig, zur Aufklärung der Sachlage in Sachen Überwachung aufwändige Dienstreisen in die Vereinigten Staaten zu unternehmen. Schneller und zielführender wäre es gewesen, die Vertragsarchive der Regierung zu sichten oder, falls dies zu aufwändig erscheint, einen Blick in offene Literatur (OSINT!) und in im Internet frei verfügbare Dokumente zu wagen.
Hier folgt ein Abriss dieser Quellen, der die seinerzeit aktuelle, völkerrechtlich verpflichtende Situation für die Bundesrepublik Deutschland darstellt.