Wenn Nachrichtendienste Strafanzeigen erstatten: Persönliche Erfahrungen des vermutlichen Rekordhalters

Wenn es um Strafanzeigen von Seiten deutscher Nachrichtendienste gegen ein- und dieselbe Person geht, dürfte ich den Rekord halten: Dreimal hatte ich bisher dieses Missvergnügen. Dreimal sind die Ermittlungsverfahren eingestellt worden nach §170, Abs. II der Strafprozessordnung, d.h. ein hinreichender Tatverdacht lag nicht vor. In der Zwischenzeit jedoch entfaltet ein solches anhängiges Ermittlungsverfahren eine enorme Wirkung auf den Beschuldigten und sein Umfeld. Es kostet Nerven, Zeit, viel Aufwand und Geld für Anwälte. Und man hat es mit Polizei- und Justizbeamten zu tun, die per se erst einmal davon ausgehen, dass eine Strafanzeige durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes fast schon an eine Vorverurteilung heranreicht. Denn eine Bundesbehörde dieses Kalibers würde es doch nicht wagen, falsche Anschuldigungen zu erheben, nicht wahr?! Meine Erfahrungen besagen: Oh doch! Der Präsident eines Nachrichtendienstes spannt sehr gerne Polizei und Justiz vor seinen Karren. Zumal er und seine Behörde dabei keinerlei Risiko eingehen

Die erste Strafanzeige gegen mich war eine Retourkutsche eines hochrangigen BND-Mitarbeiters. Ich hatte es gewagt, gegen diesen Herren Strafanzeige zu erstatten, weil er einen Vertrag mit meiner Firma verfälscht hatte. Im Ergebnis sollten damit Rechte an von uns entwickelter Informationstechnik auf eine Tarnorganisation des BND übergehen. Der Mann wurde aufgrund dessen tatsächlich rechtskräftig verurteilt wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs und meinte, auf diese Weise nachtreten zu müssen. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen mich wurde nach mehreren Monaten eingestellt. Zuvor allerdings durfte ich die Gründlichkeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsarbeit erleben, die im Privathaushalt und Firmenbüro eine Hausdurchsuchung durchführte. Auch nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich setzte der verurteilte BND-Direktor noch Himmel und Hölle in Bewegung und versuchte, ein Klageerzwingungsverfahren gegen mich durchzupauken. Erst der Generalstaatsanwalt in Bayern schob dem dann endgültig einen Riegel vor.

Die zweite Strafanzeige gegen mich stammte vom Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, seinerzeit Dr. August Hanning. Der darin behauptete Tatvorwurf war vorsätzlich und wissentlich falsch. Die Anzeige hatte augenscheinlich nur den Zweck, drei leitende Redakteure des Spiegel zu beeindrucken und von der Story „BND-Mitarbeiter wegen Vertragsfälschung verurteilt“ abzulenken. Also wurde gegen mich Strafanzeige aus Pullach erstattet und dies den Spiegel-Leuten bei einem Besuch im Hause BND auch sogleich mitgeteilt. Da Aktualität alles ist, berichtete der Spiegel darüber auch wenige Tage später. Und zwar unter dem Einfluss des Eindrucks, den die drei aus Pullach mitgenommen hatten, nur noch einseitig über mich, die schlimme Beschuldigte, die der arme BND-Präsident anzeigen musste. Weil ihm gar nichts anderes übrig blieb … Kurz darauf fanden sich dann die mich entlastenden Belege im Material einer Hausdurchsuchung, die die Staatsanwaltschaft München (übrigens ohne richterliche Genehmigung und wegen „Gefahr im Verzug – ein sehr seltener Vorgang!) in den Räumen des BND in Pullach durchgeführt hatte. Auch dieses Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eingestellt. Die drei Spiegel-Leute, keinen von ihnen ist heute noch beim Spiegel, gehören heute zur Spitze des investigativen und sonstigen Journalismus in Deutschland und erinnern sich vermutlich gar nicht mehr gerne an diese Angelegenheit.

Die dritte Strafanzeige gegen mich stammte vom Amtsnachfolger des Dr. August Hanning als BND-Präsident. Der hieß Ernst Uhrlau. Diese Strafanzeige wurde erstattet „… namens und im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst …“ (sic!) Die Anzeige stand in sehr engem zeitlichen Zusammenhang damit, dass ich eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht hatte in der Hoffnung, wenigstens von dort Unterstützung bei der Durchsetzung meiner Rechte zu erhalten. Denn eine abgeurteilte Vertragsfälschung hindert den BND noch lange nicht daran, sich zu nehmen, was er will. Die Anschuldigungen in dieser dritten Strafanzeige waren so abstrus, dass mein Anwalt beim BND-Präsidenten Uhrlau nachfragte, ob dieses Machwerk tatsächlich mit seinem Wissen und Genehmigung zur Staatsanwaltschaft gegangen sei. Das wurde vom BND-Justitiar vollumfänglich bejaht. Damit nicht genug, reichte das Bundeskanzleramt beim Petitionsausschuss eine Stellungnahme zu meiner Petition ein und erklärte darin, der BND habe eine Kopie meiner Petitionsschrift im Zuge des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Man wolle die Aussagen in der Petitionsschrift „strafrechtlich prüfen lassen“. Das waren massive Geschütze, die da vom BND und Kanzleramt aufgefahren wurden. Demzufolge brauchte die Staatsanwaltschaft auch mehr als drei Jahre, bis auch dieses Ermittlungsverfahren nach §170, Abs. II StPO eingestellt wurde. Sämtliche Anschuldigungen des BND hatten sich als unzutreffend erwiesen.

Im Petitionsverfahren jedoch erzielte die Strafanzeige durchaus die gewünschte Wirkung. Dieses Verfahren wurde nach weit mehr als vier Jahren abgeschlossen, mein Petitum wurde abgelehnt. Die Tatsache, dass die Weitergabe der Petition an die Staatsanwaltschaft einen klaren Verstoß gegen das im Grundgesetz niedergelegte Petitionsrecht darstellte, interessierte niemanden – insbesondere auch niemanden im Petitionsausschuss.

In all dieser Zeit galt ich als „Beschuldigte“ i.S. des §100a StPO, es konnten also verdeckte TK-Maßnahmen gegen mich, meine Familie, meine Firma und meinen Haushalt durchgeführt werden.

Neben den strafrechtlichen Maßnahmen gab es mehrere andere zivilrechtliche Initiativen des BND gegen mich bzw. unsere Firma. Sie hatten erkenntlich das Ziel, mich mit Beschlag zu belegen, Arbeitszeit zu kosten, unsere Firma zu ruinieren, sowie Nerven zu beanspruchen und erhebliche Kosten für Anwälte zu verursachen. Diese Maßnahmen sind hier der Vollständigkeit halber zumindest erwähnt, obwohl die Perfidie und Hartnäckigkeit des Vorgehens und der erhebliche Mitteleinsatz beim BND für diesen „Feldzug“ einen eigenen Bericht wert wären.

All dies spielte sich außerhalb des Blickfelds der Öffentlichkeit ab. Das mag auch daran liegen, dass zwar viele Journalisten von dieser Sache wussten, es aber keiner für nötig hielt, sich hier zu engagieren. Man wäre dann wohl nicht mehr so selbstverständlich eingeladen worden zu den Hausparties des BND in Berlin. Ein anderer Teil von Presseleuten erklärte, das Thema sei „zu komplex“ für die Ziel-Leserschaft (diese Journalisten waren nicht Bild & Co). Und ein letzter Teil bestand aus freiberuflichen Journalisten, die Mühe haben, überhaupt noch einem Artikel in einem Organ der Mainstream-Presse los zu werden.

Diese Ereignisse, die sich über fast ein Jahrzehnt hinzogen, sind Beleg dafür, dass das Werkzeug der ‚Strafanzeige‘ durch einen Präsidenten eines deutschen Nachrichtendienstes ein zwar seltenes, aber durchaus genutztes Mittel ist, dessen sich diese Herrschaften bedienen. Sie spekulieren dabei auf das ihnen entgegen gebrachte Vertrauen seitens der Polizei bzw. Justiz bzw. von anderen Behörden (z.B. Gerichten und Ordnungsbehörden). Ein Präsident einer obersten Bundesbehörde, so ist deren Grundannahme, wird doch keine falschen Anschuldigungen ins Felde führen, sagt sich zunächst jede Behörde, bei der eine Anzeige mit einem solch respektheischenden Briefkopf eingeht.

Wenn man dagegen bestehen will als (zu Unrecht) Beschuldigter braucht man einerseits ein gutes persönliches Nervenkostüm und – auf Seiten der Staatsanwaltschaft – Leute, die bereit und in der Lage sind, (noch) selbstständig und unbeeinflusst von hierarchischen Strukturen zu denken und zu entscheiden. Ich hatte in den drei genannten Fällen nicht nur Beweise und „das Recht“ auf meiner Seite, sondern vor allem das Glück, auf solche Leute zu treffen – auch wenn es – im letzten Fall – sehr lange gedauert hat, bis sich die Erkenntnis darüber durchsetzte, dass ich es war, der hier richtig vorträgt und dies auch beweisen kann. Der Ausgang der drei Verfahren war nur Pech für den BND und nicht auch ein Fall von „falscher Anschuldigung“ und entsprechender strafprozessualer Verfolgung, den alle drei Fälle gerechtfertigt hätten. Doch wer hat schon – nach einem solchen Kampf über Jahre hinweg – noch den Nerv, die Zeit und das Geld, sich mit diesen Herrschaften noch weiter einzulassen?! Und das dürfte ja auch genau das Kalkül sein, das hinter solchen „Strafanzeigen“ steckt ….

Zum Hintergrund

Technologiebeschaffung nach ARt des BND (II.2): Bodenkamp – am Ende steht ein Strafbefehl, 12.09.2013, Polygon-Blog
http://blog.polygon.de/2013/09/12/zweipluszwei_ii2/4100

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1 Gedanke zu „Wenn Nachrichtendienste Strafanzeigen erstatten: Persönliche Erfahrungen des vermutlichen Rekordhalters“

  1. Diesen Artikel habe ich mit großen Interesse verfolgt und kann die Situation vollkommen nachvollziehen, da ich auch seit einigen Jahren mit einer bedeutenden Behörde Schwierigkeiten habe die nichts anderes im Sinn hat mich wirtschaftlich, strafrechtlich und gesellschaftsseitig zu zerstören. Da diese Behörde mit viel Kopetenz ausgestattet ist, nimmt diese auch diverse andere Behörden als Handlanger in Anspruch die die mit falschen Informationen versorgt um gegen mich neue Baustellen zu eröffnen. Mittlerweile hatte das in dieser Behörde schon personelle Konsequenzen, strafrechtliche Tatbestände wurden jedoch trotz Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft unter den Tisch gekehrt, Ich bin ebenfalls sehr gut vertreten und trotz allem muß das die Familie und man selber das erst mal finanzieren können sowie nevlich aushalten und das bisher aufgebaute Umfeld verabschiedet sich auch teilweise. Ein sehr schwieriger und auch kostspieliger Teil war es die geeigneten Vertreter zu finden, niemals hätte ich vorher gedacht dass es nur eine handvoll Vertreter gibt die so einer Sache gewachsen sind.

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