Fake News vom BKA-Präsidenten und der Welt Online

Im Kindesmissbrauchsfall von Staufen wurde gestern das letzte Urteil gesprochen. Dies nimmt BKA-Präsident Münch zum Anlass, um seine Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung zu wiederholen. Er behauptet zur Begründung, dass 2017 angeblich „über 8.000“ Fälle von Kinderpornografie nicht aufgeklärt wurden. Was im krassen Widerspruch zur Polizeilichen Kriminalstatistik aus seinem eigenen Hause steht: Denn von den insgesamt nicht „über 8.000“, sondern laut PKS 6.512 Fällen wurden 5.828 (=89,5%) aufgeklärt. Obwohl dieser Widerspruch leicht überprüfbar ist, wird er in der heutigen Presselandschaft ungeprüft vielfach übernommen und als Faktum verbreitet.

Die Welt Online setzt noch eins drauf: Sie behauptet, dass MANGELNDE Vorratsdatenspeicherung Kindesmissbrauch FÖRDERT! Beweise liefert sie nicht für diesen Unsinn. Publizistische Grundsätze, wie sie im Pressekodex niedergelegt sind, hindern die Welt Online auch in diesem Fall nicht daran, Fake News in Umlauf zu bringen. Denn ‚Krawall bringt Quote‘ und steigert die Werbeeinnnahmen. Die machten im letzten Jahr schon 71% des Umsatzes des Springer Konzerns aus. So macht man geschäftlichen Erfolg mit falschen Behauptungen.

Die Bewerbung des Thomas De Maizière

Diese Woche darf die Bild am Sonntag – BamS – helfen bei der Polit-PR des Bundesinnenministers. In Sachen G20-Gipfel gibt er den Hardliner. Seine Erfolge in den vergangen Jahren waren „überragend“, „wir haben viel erreicht“. Und befragt nach seinen Zukunftsvorhaben fällt De Maizière nur eines ein: Forderungen an andere zu stellen …
Ob das reicht, um Joachim Herrmann auszustechen, den CSU-Spitzenkandidaten, der als nächster Bundesinnenminister gehandelt wird?!

Vorratsdatenspeicherung am Ende – Gefahrenabwehr durch die Polizei damit auch?!

Die Entscheidung des OVG NRW ist der Anfang vom Ende für die Vorratsdatenspeicherung 2.0. Begründet ausführlich Ulf Buermeyer im Heise Newsticker. Das wirft „die Terrorismusbekämpfung massiv zurück“, behauptet dagegen die Polizeigewerkschaft GDP. Wäre es für eine wirksame Abwehr terroristischer Gefahren nicht viel wichtiger, die IT-Ausstattung der Polizei endlich leistungsfähig zu machen und Polizei personell und finanziell besser auszustatten?!

Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.

Staatsstreich auf leisen Sohlen – Teil 1

Die Öffentlichkeit wartet noch auf die angekündigten Analysen aus dem Bundesinnenministerium, welche Fehler von Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden den Anschlag von Berlin erst möglich machten. Der Bundesinnenminister verwendete seine Zeit auf die Formulierung eigener „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“. Wenn dem Bund die beanspruchten erweiterten Befugnisse eingeräumt werden sollten, müsste der erheblich draufsatteln bei technischer, fachlicher und Projektmanagementkompetenz. Und seine Haltung gegenüber Transparenz und parlamentarischer Kontrolle seine Handels um 180 Grad verändern …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?

Innenministerium hört mit

Wenn Polizisten telefonieren, hört u.U. das Innenministerium mit. Jedenfalls in Thüringen. Gespräche bleiben 180 Tage gespeichert, Relevante Gespräche noch wesentlich länger.
Davon kann der Untersuchungsausschuss zu den Silvesterübergriffen in Nordrhein-Westfalen nur träumen. Denn trotz Anweisung des Staatssekretärs sind die Daten wichtiger Telefonate aus der Silvesternacht und den Tagen danach einfach nicht mehr da.
Shit happens …

Bargeld-Obergrenze – ein Schritt mehr auf dem Weg zum Digitalen Tsunami

Ein weiterer Vorstoß von Schäuble, Vorreiter als langjähriger Innenminister und nun Finanzminister, in Sachen politischer Kontrolle der Bevölkerung: Bargeld-Obergrenzen sollen Zahlvorgänge digital ’sichtbar‘ machen und speichern | Bekämpfung von organisierter Kriminalität (OK) und Steuerhinterziehung ersichtlich vorgeschoben.