Kein Bedarf für Qualitätsverbesserungen bei der Polizei?

Ein Beauftragter für die Polizeibehörden des Bundes soll Beschwerden nachgehen und Missstände und Fehler ermitteln können. Das schlagen Bündnis90/Grüne in einem Gesetzentwurf vor. Dazu kam es heute zu einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. „Kein Bedarf“ sagen die Gewerkschaften und – etwas weniger deutlich – der Präsident der Bundespolizei. Faktenreich erklären zwei weitere Sachverständige, was in anderen Ländern Europas längst Standard ist.

Der Anschlag in Berlin hätte verhindert werden können

Update vom 19.01., 06.20 Uhr
De Maizière täuscht die Öffentlichkeit mit seiner Forderung nach schnellerer und schärferer Abschiebehaft: Tatsache ist vielmehr: „Die Gefährlichkeit von Anis Amri hat nie ein Richter bewerten müssen“. Die Behörden seien davon ausgegangen, dass die vorliegenden Informationen für einen Haftbefehl nicht reichen. Wozu gibt es dann eigentlich noch Richter, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz selbst entscheiden, was „wohl“ ausreicht für einen Haftbefehl und was nicht?!

Noch während dieser Diskussion wird bekannt, dass drei andere Gefährder offenbar untergetaucht sind. Die gleiche Situation also, wie vor dem Anschlag durch Anis Amri. Die Opposition nennt den Minister inzwischen offen eine Fehlbesetzung. Ströbele legte ihm und Verfassungsschutzpräsident Maaßen gestern den Rücktritt nahe. Es wäre Zeit dafür …

Wie Amokläufe zu verhindern sind

Über die Amoktaten junger Täter in Deutschland seit den frühen 90iger Jahren gibt es eine hochaktuelle wissenschaftliche Analyse. Sie zeigt, dass die jungen Täter gemeinsame spezifische Merkmale aufweisen. Prof. Britta Bannenberg und ihr Team an der Universität Gießen, die Autoren dieser Studie, bieten kostenlose Abklärung der Bedrohung (Gefahrenprognose) und Beratung beim Umgang mit der möglicherweise gefährdeten bzw. bedrohlichen Person.