Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Was sind „analoge Befugnisse der Polizei“?!

Immer wieder sonntags – betreibt der Bundesinnenminister Polit-PR: Diesmal mit seiner Forderung nach Gesichtserkennung, Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Immer wieder sonntags – finden sich Online-Redaktionen, die willfährig abdrucken, was das Ministerium bzw. Agenturen dazu liefern. Dass es schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gibt, kommt in diesen „Informationen“ nicht vor, auch nicht, dass diese Forderung nach Gesichtserkennung blühender Unsinn und damit reiner Populismus ist.

Ohne Maas und Ziel

Drei Sitzungswochen vor Ende der Wahlperiode schlägt die Große Koalition einen weiteren Pflock ein für ihr neues Fundament der Inneren Sicherheit. Diesmal geht es um die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Ermittlungsmethoden, die von den Strafverfolgungsbehörden als unabdingbar bezeichnet werden und von Juristen, so wie vorgesehen, als verfassungswidrig. Mit der Anhörung zum Gesetzentwurf in dieser Woche ist die GroKo ihrem Ziel wieder ein Stück näher gekommen.

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat heute eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Maßnahmen zur Telekommunikations- und Internetüberwachung – statistisch ausgewertet

Das Bundesamt für Justiz berichtet jährlich über die Entwicklung von TK-Überwachungsmaßnahmen. Im Jahresverlauf zeigen sich interessante Trends über verschiedene Kommunikationsarten in der Telekommunikationsüberwachung, sowie beim Alter der erfassten Verkehrsdaten.