Neues Gesetz gegen Wohnungseinbruch bis auf Weiteres nutzlos

Das war knapp: Heute hat der Bundestag die Strafverschärfung für den Einbruch in Privatwohnungen beschlossen. Damit sollte die Nutzung von „auf Vorrat“ gespeicherten Telekommunikationsdaten und die Funkzellenabfrage aller TK-Nutzer in Tatortnähe ermöglicht werden. Gestern hat die Bundesnetzagentur erklärt, dass die ab dem 1. Juli eigentlich geltende Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten erst einmal nicht durchgesetzt wird. Das neue Gesetz ist daher bis auf Weiteres nutzlos …

Nach Wohnungseinbruch zukünftig Funkzellenabfrage über jedermann

Das Bundeskabinett hat heute eine weitere Verschärfung der Strafgesetze beschlossen. Angeblich soll damit die Ermittlung und Aufklärung von Wohnungseinbrüchen verbessert werden. Wie das wirksam funktionieren soll, bleibt jedoch offen. Der eigentliche Zweck dieser Änderung besteht darin, dass nun nach jedem Wohnungseinbruch eine flächendeckende Funkzellenabfrage durchgeführt werden kann – Mobilgeräte-Rasterfahndung, die jedermann betrifft …

Verurteilung von Datendelikten trotz passabler Aufklärungsquoten selten

Angeblich ist das Datenschutzniveau in Deutschland so hoch wie in keinem anderen Land. Ein Blick in die vom Bundesinnenministerium im April vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt jedoch, dass es mit der Rechtsdurchsetzung nicht besonders weit her ist. Obgleich es in den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden unzählige Fallbeispiele für Datenschutzverstöße gibt und auch diese nur die Spitze des Eisbergs sein dürften, werden nur wenige Fälle als Straftaten gegen das Datenschutzgesetz eingestuft.