Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Bundesdatenschutz-beauftragte warnt vor elektronischem Fahrtenschreiber für alle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.