Die weitere Dimension des POLIKS-„Datenskandals“ der Berliner Polizei

Dass PolizistInnen aus den polizeilichen Informationssystemen, die sie nutzen können, ihre eigene Neugierde befriedigen. Oder für Dritte interessante Informationen zu Geld machen: Das kommt immer wieder vor. So nun auch in Berlin. Was den „Datenskandal“ mit dem System POLIKS der Berliner Polizei speziell macht, ist wie banal und einfach es war, dass Unbefugte innerhalb der Polizei die Nutzerkennung eines Kollegen kapern konnten. Und damit Zugang hatten zu DEN Informationen, Vorgängen, Dokumenten und Akten, die der unwissentlich gekaperte Eigentümer hatte. Wie auch zu allen externen Datenbanken, z.B. beim BKA, Schengen Informationssystem (SIS) oder Ausländerzentralregister (AZR), mit denen der legitime Eigentümer arbeiten durfte. Diese Möglichkeit bestand über lange Zeit und war in der Berliner Polizei allgemein bekannt. Das wirft die Frage auf: Welchen rechtlichen und polizeilichen Wert haben eigentlich Informationen, Dokumente und Akten im System POLIKS, die über einen längeren Zeitraum, einfach, unbemerkt und undokumentiert von Unbefugten manipuliert werden konnten?!
Insbesondere Journalisten, denen aufgrund von POLIKS-Informationen die Akkreditierung beim G20-Gipfel entzogen worden war oder auch die Ermittler der Behörden-Versäumnisse im Falle Anis Amri dürften sich mit diesem Problem beschäftigen.

Mit einem Update zur Diskussion auf Twitter zu diesem Artikel vom 26.08.2018

Bundesländer wollen bei der TK-Überwachung kooperieren

In zehn Bundesländern wird derzeit die Einrichtung von zwei gemeinsamen Abhörzentren vorbereitet. Mit der Zusammenlegung der bisher in Eigenregie des jeweiligen Landes betriebenen Abhöreinrichtungen der Polizei sollen Kosten für Personal und Hard- und Software eingespart werden. Die Verfassungsschutzämter sind bisher noch nicht an Bord, erwärmen sich aber zunehmend für eine länderübergreifende Kooperation.

Fall Amri: Fake News in den Ermittlungsakten

Im Falle des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, wusste die Berliner Polizei – angeblich – nicht, was sie hätte wissen können: Weil die Weisung der Staatsanwaltschaft und der Beschluss eines Richters zur verdeckten Observation des späteren Attentäters in der Polizei – angeblich – missachtet wurde. Der Fehler lag – angeblich – irgendwo in der Polizei. Wo es – so will man hier glauben machen – schon mal vorkommen kann, dass eine staatsanwaltschaftliche Weisung und ein richterlicher Beschuss einfach nicht umgesetzt werden …

Fall Amri: Akten manipuliert, um Fehler zu vertuschen?!

Es hätte aussichtsreiche Gründe für den Antrag auf Haftbefehl gegen den späteren Attentäter Anis Amri gegeben. Im Berliner LKA wurden daher nachträglich die Akten manipuliert. Sagt der Sonderermittler in Berlin. Die Landesregierung hat daher Strafantrag gegen Mitarbeiter ihres eigenen LKA gestellt. Die Information der Öffentlichkeit durch den Innensenator über diesen Sachverhalt wird vom BDK als „Vorverurteilung“ eingeschätzt und daher „missbilligt“.