Das neue Geldwäschegesetz: Generalverdacht gegen den deutschen Mittelstand

Unter dem Radar von Leitmedien und Öffentlichkeit trat Mitte letzten Jahres das neue Geldwäschegesetz in Kraft. Es wird nichts daran ändern, dass Deutschland weiterhin weltweit zu den Top 10 Ländern gehört, die eine Schattenfinanzwelt erst möglich machen. Dafür wurde der gesamte deutsche Mittelstand unter Generalverdacht gestellt und Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Makler zu Ermittlungsgehilfen des Staates gemacht. Wer nicht spurt, dem drohen immense Bußgelder …
Update vom 31.01.2018

Der Spur des Geldes folgen

Vor einem Jahr haben Journalisten zum ersten Mal die sogenannten Panama Papiere [1] veröffentlicht. Die Namen von über 200.000 Unternehmen und Privatpersonen, die über eine Anwaltsfirma in Panama Steuern vermeiden und Geld waschen wollten, wurden veröffentlicht. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie zieht die Europäische Union daraus Konsequenzen: Wirtschaftliche Eigentümer juristischer Personen müssen in einem Register benannt werden. Aber auch das anonyme Online-Bezahlen wird weitgehend abgeschafft.