Wohnungseinbruchdiebstahl unter die Lupe genommen

Im Jahr 2016 ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle zurückgegangen, die Aufklärungsquote hat sich mit 16,9 Prozent etwas verbessert. Auch die Zahl der Abgeurteilten hat sich laut Strafverfolgungsstatistik leicht erhöht. Alles ein Ergebnis erfolgreicher Präventionsarbeit, wie es der Bericht der Innenministerkonferenz suggeriert?

Papiertiger! Die Beschlüsse der Innenminister zum Wohnungseinbruchdiebstahl

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auf Höchststand, die Aufklärungsquote im Keller. Anlass genug für die Innenminister von Bund und Ländern, sich mit dem Problem zu beschäftigen. Ergebnis ist, dass Polizei Telekommunikation bald auch beim Wohnungseinbruch einsetzen darf. Das nützt dem Geschädigten nicht mehr viel. Praktische Verbesserungen oder effektive Maßnahmen, die die Gefahr eindämmen?! Fehlanzeige! Hier die Bestandsaufnahme zum Thema …

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?