Infektionsschutzgesetz: Geplante Ausgangssperre verfassungswidrig

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält die vorgesehene umfassende nächtliche Ausgangssperre zur Verlangsamung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich unzulässig. Schon jetzt bereitet die GFF den Gang zum Bundesverfassungsgericht vor, für den Fall, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Bundestag und Bundesrat passieren sollte.

Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt

In den vergangenen Wochen gab es zwei Entwicklungen, die scheinbar wenig miteinander zu tun haben: Der G20-Gipfel in Hamburg, die Demonstrationen dort und das Vorgehen der Polizei. Und andererseits Flüchtlinge, die sich von Libyen aus aufmachen (wollen) nach Europa.
Was den beiden Ereignissträngen gemein ist?! Demonstranten bzw. Flüchtlinge nehmen legitime, fundamentale Rechte wahr. Doch der Umgang von Politik und Sicherheitsbehörden mit diesem Ansinnen zeigt bemerkenswerte Gemeinsamkeiten …

Die Bewerbung des Thomas De Maizière

Diese Woche darf die Bild am Sonntag – BamS – helfen bei der Polit-PR des Bundesinnenministers. In Sachen G20-Gipfel gibt er den Hardliner. Seine Erfolge in den vergangen Jahren waren „überragend“, „wir haben viel erreicht“. Und befragt nach seinen Zukunftsvorhaben fällt De Maizière nur eines ein: Forderungen an andere zu stellen …
Ob das reicht, um Joachim Herrmann auszustechen, den CSU-Spitzenkandidaten, der als nächster Bundesinnenminister gehandelt wird?!

EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz

Die neue europäische Richtlinie setzt der Datenerfassung bei Polizei und Justiz Grenzen: Bürger dürfen nicht in polizeilichen Datenverarbeitungssystemen erfasst werden, wenn sie dafür keinen Anlass gegeben haben. Die Daten von Opfern müssen anders als die von Tätern verarbeitet werden. Die erhobenen Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an andere Staaten weitergereicht werden. Doch mit der Umsetzung haben es die europäischen Mitgliedstaaten nicht eilig. Deutschland hat damit schon angefangen, versucht aber das insgesamt niedrige Datenschutzniveau noch ein wenig zu drücken.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.