Innenminister a.D. De Maizière wird Vorstandsvorsitzender der Telekom-Stiftung

Der ehemalige Bundesinnenminister Thomas De Maizière wechselt schon im Herbst 2018 in den Konzernbereich der Deutschen Telekom. Die beantragte „anwaltliche Beratung“ für die Deutsche Telekom AG hat ihm die Bundesregierung erst nach einer Karenzzeit von zwölf Monate genehmigt. Er darf jedoch ab Herbst schon Vorstandsvorsitzender der Deutsche Telekom-Stiftung werden.

Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Wie Journalisten zu Gewalttätern (gemacht) werden

Trotz des Aufgebots von rund 20.000 Polizisten ist es den Polizeibehörden beim G20-Gipfel nicht gelungen, die Sicherheit von Hamburger Bürgern und Demonstrationsteilnehmern und die Unversehrtheit des Eigentums von Anwohnern und Geschäftsinhabern zu gewährleisten. Viel Aufwand wurde im Vorfeld in Datenbanken über angeblich linke Gewalttäter gesteckt. (Falsche) Einträge dort haben bis zu 32 Journalisten den Entzug der Akkreditierung noch während des Gipfels eingebracht.
Wir erläutern aus fachlicher und technischer Sicht, wie Informationen im polizeilichen Staatschutz gewonnen bzw. generiert werden und zu welchen Entscheidungen und polizeilichen Aktivitäten solche ‚Erkenntnisse‘ führen. Denn es besteht die Gefahr, dass die Informationen in diesen Datenbanken eine kriminalfachliche Kompetenz und strafprozessuale ‚Beweislage‘ vorgaukeln, die mit den Tatsachen wenig bis gar nichts mehr zu tun hat.

Informationstechnik der Polizei hat ihre eigene ‚Abgasaffäre‘

Wozu sind Gesetze da, wenn sie nicht beachtet werden?! Diese Frage stellt sich, nachdem die BfDI, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, ihr Prüfergebnis für B-CASE vorgelegt hat, das Fallbearbeitungssystem der Bundespolizei. Sie kommt zum Ergebnis, dass B-CASE „für die Speicherung von Zeugen und Hinweisgebern nicht in Betracht“ kommt …
B-CASE wird jedoch auch beim BKA eingesetzt, verwandte Systeme beim Verfassungsschutz und bei zwölf der sechzehn Bundesländer. Wie gesetzeskonform gehen diese Systeme mit personenbezogenen Daten um?

Will das BMI mit dem neuen BKA-Gesetz eigene Fehler der Vergangenheit kaschieren?!

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisiert im Gespräch mit POLICE-IT, dass das neue BKA-Gesetz [1] zur Begründung für eine umfassende Umstrukturierung der polizeilichen Datenverarbeitung in Bund und Ländern herangezogen wird. Es gehe darum, die erheblichen Mängel beim Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden zu verbessern und das Bundeskriminalamt sowie Europol als Zentralstellen zu positionieren. Dabei würden nicht nur zentrale Grundsätze des Datenschutzes gefährdet, auch die IT von bisher leistungsstarken Ländern wie Bayern würde um Jahre zurückgeworfen werden.

Datenbanken-Wildwuchs beim BKA

Das ist starker Tobak: Der Spiegel schreibt: „Innenminister Thomas De Maizière will die Deutschen besser vor Verbrechen schützen – doch die Länder behindern die Zusammenarbeit.“ „Kleinstaaterei“ und „IT-Wildwuchs in den Bundesländern“ soll schuld sein, dass es mit der Polizeiarbeit nicht klappt. Das ist pure Meinungsmache. Die Suche nach einem Sündenbock.
Tatsache ist: 12 von 16 Länderpolizeibehörden arbeiten mit dem System des gleichen Herstellers. Keine Spur also von „IT-Wildwuchs“, die die Zusammenarbeit behindert.
De Maizière will damit ablenken: Davon, dass das Leuchtturmprojekt PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund, faktisch gescheitert ist. Und davon, dass der wahre Wildwuchs im BKA herrscht: Wirklich wichtige, relevante Informationen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind beim BKA auf mehr als 40 verschiedene Datenbanken verteilt …
Noch Fragen, wer hier „die Zusammenarbeit behindert“?!

Innenministerium erklärt: Informationsaustausch weitgehend „zu Fuß“

Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“