Vertane Chance: Nach 535 Tagen mit US-Präsident Trump

Heute vor 535 Tagen wurde Donald Trump als amerikanischer Präsident in sein Amt eingeführt. Zwei Tage später hatten wir den folgenden Artikel veröffentlicht: Ein Aufruf dazu, Trump IN UND FÜR DEUTSCHLAND als Chance zu begreifen. Diese Chance wurde in fahrlässiger Weise vertan.

Trump agiert als Präsident ganz wie der Geschäftsmann. Seine öffentlichen Äußerungen dienen der Vorbereitung kommender Verhandlungen. Es ist Zeitverschwendung, jede seiner Verlautbarungen zu sezieren. Absehbar erscheint: Trumps Amtsübernahme schafft Verunsicherung, der Brexit und die Gefahren der schwelenden Bankenkrise machen es möglich, dass die EU zerbricht und die Eurozone auseinanderfällt und die Weltwirtschaft in eine tiefe Rezession fällt. Deutschland würde von dieser Entwicklung aufgrund seiner Exportlastigkeit besonders hart getroffen. Das ist das Risiko.
Trump bietet andererseits die Chance für Deutschland, seine Politik effektiv und zügig auf die neue Zukunft auszurichten. Schwarze Null ist das Konzept von gestern: Aktuell wird Geld gebraucht – Geld, welches vorhanden ist und das man sich leisten kann – um einen gewaltigen Investitionsstau aufzuarbeiten, die Wirtschaft stoßfest und möglichst unabhängig zu machen und das Land für die Menschen wieder lebenswerter.

Dobrindt sägt am Rechtsstaat, Springers ‚Welt‘ assistiert

Die CSU-Granden in der Bundesregierung nutzen die große Bühne, um ihre Politik Hetze attraktiv zu machen für die bayerischen Wähler [A]. Dobrindt, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag hat jetzt gleich den Kampf gegen die Rechtstaatlichkeit aufgenommen: Wäre ja noch schöner, wenn Ausländer (!) Rechtsmittel gegen Asylbescheide einlegen können! Ob es Dobrindt da nur um weitere Hetze gegen Asylbewerber geht, ist möglich. Möglich ist auch, dass der frühere Verkehrsminister abschrecken will: Die Millionen von Eigentümern von Diesel-Fahrzeugen nämlich, die auf die Idee einer Klage gegen die von ihm und seinem Nachfolger bisher so gut geschützte Automobilindustrie verfallen könnten.

Spiegel der Republik | KW 40.2017

– Verlogen, vertragsbrüchig und zum Schaden der Menschen: Die Bahn-/Güterverkehrspolitik des Alexander Dobrindt
– Fortgesetzter Betrug am Autofahrer und Vergehen am Klima mit Unterstützung der Bundesregierung

Angela Merkel ist der größte Umwelt-Vandale auf diesem Planeten

Vergessen Sie ihren Ruf als Unterstützerin von Initiativen zur Stärkung der Umwelt. Die Leistungsbilanz der deutschen Kanzlerin für ihre Umweltpolitik ist ein einziges Desaster.

Abgasskandal: Rechtsdurchsetzung unerwünscht?

Seit 2015 schwelt der Abgasskandal: Freiwillige Rückrufaktionen und eine weitgehende Selbstkontrolle nehmen die Automobilindustrie in Deutschland aus der Verantwortung. Während in den USA Verbraucher umstandslos entschädigt werden, warten deutsche Verbraucher bisher vergeblich auf die Einführung der Musterfeststellungsklage. Die steigende Luftverschmutzung in den Städten belastet die Gesundheit der Bürger, während die drohenden Fahrverbote die Automobilindustrie nur mittelbar unter Druck setzen.

Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.

Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.

Autonomes Fahren: Drei Jahre bußgeldbewehrte Speicherpflicht

Nach harter Kritik seitens Bundesrat und Datenschützern am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt das Bundesverkehrsministerium nach: Einen elektronischen Fahrtenschreiber soll es zwar nicht geben, doch die Daten des Pflicht-Datenspeichers sollen nun ganze drei Jahre gespeichert werden.

Bundesdatenschutz-beauftragte warnt vor elektronischem Fahrtenschreiber für alle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.