Die Funkzellenabfrage auf dem Weg zum Standard-Ermittlungsinstrument

Das Bundeskabinett hat gestern Gesetzesänderungen zum Wohnungseinbruch beschlossen: Die Polizei soll dazu auch Verkehrsdatenabfragen durchführen können, die nicht nur den Tatverdächtigen, sondern jedermann betreffen werden. Doch schon jetzt bestehen erhebliche Defizite bei grundrechtssichernden Maßnahmen, wie etwa der Benachrichtigung der Betroffenen und der zeitgerechten Löschung der erhobenen Daten.

Beabsichtigte Strafverschärfung bei Wohnungseinbruch kann zu massenhafter Funkzellenabfrage führen

Jeder Wohnungseinbruch(sversuch) soll in Zukunft als ’schwere Straftat‘ verfolgt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet werden. Mit diesem taktischen Schachzug wollen die Innenminister der Länder und des Bundes erreichen, dass Polizei im Fall des Wohnungseinbruchs eine Funkzellenabfrage durchführen kann.
Bei allem Verständnis für die Nöte von Einbruchsopfern. Doch dieser Vorschlag könnte – bei 160.000 Fällen von Wohnungseinbruch im vergangenen Jahr – auf eine enorme Ausweitung der Telekommmunikationsüberwachung hinauslaufen. Sollen die so gewonnenen Daten in der „Intensivtäterdatei WED“ gesammelt werden?