Nichtwählen oder Ungültig sind keine Alternative

(C) Wolfgang Tillmans / Between Bridges
Bei aller Frustration über die Politik der letzten Jahre: Doch Nicht-Wählen oder „Ungültig“ macht die letztlich gewählten Parteien nur noch stärker. Der Fotokünstler Wolfgang Tillmans bietet Poster zum selbst Ausdrucken an, mit dem Sie frustrierte, unentschlossene Wähler zum Wählen bringen können.
Und wir belegen, dass nicht abgegebene und ungültige Zweitstimmen nur die Zahl der Sitze für die Parteien über 5% vermehren – je größer die Fraktion, desto mehr …
Ein Freund machte uns auf diese Plakataktion aufmerksam:
http://www.betweenbridges.net/bundestagswahl-2017.php
(C) Wolfgang Tillmans

Der Initiator, Wolfgang Tillmans von Between Bridges, schreibt dazu:

„Liebe Freunde und Kollegen,

es besteht die reale Gefahr, dass viele Menschen am 24. September zu Hause bleiben, weil sie glauben, das Wahlergebnis bereits zu kennen.
Die Mitte der Gesellschaft wähnt sich in Sicherheit, während die AfD für die letzten Tage des Wahlkampfes eine massive Internetkampagne plant. Dabei nutzt sie die Dienste der amerikanischen Agentur Harris Media [*], die bereits im vergangenen Jahr geholfen hat Brexit und Trump durchzusetzen. Sie wird eine für Deutschland bisher ungekannte Polemik einsetzen.
Ihre Werbemittel appellieren an nationalistische Ressentiments und sie hoffen 15% der Stimmen zu bekommen. Damit könnte es sein, dass sie die stärkste Oppositionsfraktion werden und in jeder Bundestagssitzung als erste nach der Regierung sprechen. Dann hätten sie die Möglichkeit, wie schon in den Landtagen bewiesen, scheibchenweise Tabubrüche vorzunehmen und rechtsradikales Gedankengut zu normalisieren.
Es gibt keinen Grund entspannt zu sein und zu glauben, die neuen rechtsnationalistischen Bewegungen würden an Deutschland vorüberziehen.
Die AfD ist nicht harmlos. Nach außen ist sie bestrebt, ein nicht-radikales Bild abzugeben, doch kann ich in dem Plakatmotiv des schwangeren Bauches einer weißen Frau mit dem Spruch ‘Neue Deutsche machen wir selbst’ nur eine Vorstufe der Lebensborn-Initiative sehen.
Das wahre Gedankengut der AfD-Politiker kommt immer wieder in öffentlichen Entgleisungen und Leaks zum Vorschein. Sind sie erstmal stark im Bundestag vertreten, können sie sich dort über Jahre festsetzen und die Mittel der Demokratie nutzen und missbrauchen, um unser Gemeinwesen zu vergiften. Wir brauchen keine Partei, die aktiv und destruktiv die Spaltung der Bevölkerung vorantreibt.
Nach den Erfahrungen von Brexit, Trump und den 30% Front National in Frankreich empfinde ich das dringende Bedürfnis, das mir Mögliche zu tun, damit Rechtspopulismus in Deutschland in kleinen Grenzen bleibt.
Die AfD-Wähler/innen werden wir vielleicht nicht umstimmen können. Daher ist das Einzige, was hilft: eine hohe Wahlbeteiligung und Stimmen für die anderen Parteien, damit der prozentuale Anteil der AfD klein bleibt.
Dafür habe ich mit meinem Team Poster entworfen, die an zehntausend Adressen im ganzen Land verschickt werden. Sie sind ebenfalls als A3/A4 Formate zum Selberdrucken und im Social-Media-Format auf dieser Website www.betweenbridges.net herunterladbar.
Bitte vermittelt möglichst vielen Menschen, Bekannten und Familie die Dringlichkeit der Situation. Jede Stimme zählt. Druckt die Poster aus und fragt in Kneipe, Bäckerei, Arbeitsplatz, ob ihr eins aufhängen könnt. Oder postet sie online.
Mit besten Grüßen

Wolfgang Tillmans“ [**]

Hier finden Sie mehr zu der Initiative von Between Bridges und hier einen Link zum Download der Poster zum selbst Ausdrucken.

Quellen und Belege dazu

[*]   So aggressiv macht die AfD Wahlkampf auf Facebook, 14.09.2017, Süddeutsche Zeitung Online
http://www.sueddeutsche.de/politik/gezielte-grenzverletzungen-so-aggressiv-macht-die-afd-wahlkampf-auf-facebook-1.3664785

[**]   Künstler Wolfgang Tillmans warnt davor, zu Hause zu bleiben, 16.09.2017, Tagesspiegel Online
http://www.tagesspiegel.de/kultur/bundestagswahl-kuenstler-wolfgang-tillmans-warnt-davor-zu-hause-zu-bleiben/20336002.html

Doch welchen Effekt haben eigentlich die nicht abgegebenen Stimmen oder die ungültig gemachten. Das haben wir uns im folgenden Artikel genauer angesehen, der erstmals am 22.05.2017 – nach der Wahl in NRW – auf der Cives-Webseite erschienen ist.

Verlorene Zweitstimmen – Hebeleffekt für die großen Parteien

Vier von zehn möglichen Zweitstimmen der Wahlberechtigten haben keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Das liegt an rund einem Drittel Nichtwähler. Und an einem Verfahren für die Sitzverteilung, das den gewählten Parteien anteilig die Zweitstimmen der Parteien zuschlägt, die es nicht über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft haben. Das nützt am meisten den großen Parteien. Was Abhilfe schafft?! Eine von der Handvoll Parteien zu wählen, die eine echte Chance dazu haben, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen!

Nicht-Wähler

Viele Wahlberechtigte sind mit den Angeboten der etablierten politischen Parteien in diesem Lande unzufrieden. Und entschließen sich daher, den angebotenen Handel gar nicht mehr anzunehmen, d. h. sie gehen nicht wählen. Das ist ihr gutes Recht, hat aber zur Folge, dass Millionen mögliche Stimmen bei der Sitzverteilung in den Parlamenten schlicht keine Rolle spielen [a]. Zwischen 28,5 und 35,8% aller Wahlberechtigten gingen bei der Bundestagswahl 2013 und den drei Landtagswahlen in diesem Jahr gar nicht mehr zu Wahl. Bei der letzten Bundestagswahl entsprach die Zahl der Nichtwähler der Bevölkerungszahl von Nordrhein-Westfalen. Bei der Landtagswahl in diesem Bundesland in der vergangenen Woche gingen 4,85 der über 13 Millionen Wahlberechtigten nicht zur Wahl. Das ist mehr als das Vierfache der gesamten Bevölkerung Kölns.

Ungültig

„Meinen Protest werde ich deutlich zum Ausdruck bringen und ‚ungültig‘ quer über den Stimmzettel schreiben“ oder „den Stimmzettel durchstreichen“ oder „meine Haltung mit einem ausführlichen Statement“ begründen. Solche „Wahlempfehlungen“ poppen immer wieder mal hoch. Die beabsichtigte Wirkung verpufft allerdings: Denn die Meinungsäußerung nimmt allenfalls ein Mitglied des Wahlhelfer-Teams zur Kenntnis, das zu diesem Zeitpunkt am Wahlabend vor allem eines will: Nach Hause. Auf das Wahlergebnis nehmen ungültige Stimmen jedoch keinen Einfluss. Sie werden nämlich von den abgegebenen Stimmen abgezogen. Nur das, was übrig bleibt, also die Zahl der gültigen Stimmen, bildet die Bezugsbasis („die 100%“) für die Sitzverteilung.

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Abb. 1: Durch Nichtwähler und ungültige Stimmen bleibt rund ein Drittel der möglichen Zweitstimen ungenutzt

Zahl der Sitze in den Parlamenten

Bei den Bundestags- und Landtagswahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person gewählt, die den Wahlkreis im Parlament direkt vertreten soll. Wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erzielt, hat das Direktmandat gewonnen. Mit der Zweitstimme wird eine der Parteien gewählt, die im jeweiligen Bundesland eine Wahlliste aufgestellt hat. Das Wahlergebnis der Zweitstimmen legt fest, wie viele Abgeordnete eine Partei „über die Liste“ ins Parlament bringt. Die Rangfolge auf der Wahlliste und das Wahlergebnis bestimmen die Erfolgsaussichten des einzelnen Abgeordnetenaspiranten auf der Liste.

Pro Wahlkreis werden also zwei Sitze vergeben; daraus folgt, dass die Gesamtzahl der Sitze im jeweiligen Parlament mindestens zweimal so groß ist wie die Zahl der Wahlkreise. Auf Bundesebene gibt es 299 Wahlkreise, folglich daher mindestens 598 Abgeordnete im Deutschen Bundestag.

Überhang- und Ausgleichsmandate

Die Sache wäre sehr einfach, gäbe es nicht die sogenannten Überhangmandate[b]. Sie kommen zustande, wenn die Abgeordneten einer Partei aufgrund ihrer Erststimmen-Ergebnisse mehr Wahlkreise gewonnen haben, als der Partei den Zweitstimmen nach zusteht. In diesem Fall werden nach einem komplizierten Verfahren [c] so lange die Sitze im Parlament erhöht, bis die dadurch zustande kommende Sitzverteilung wieder dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Die so hinzugekommenen Mandate heißen ‚Ausgleichsmandate‚ [d]. Auf diese Weise wurden aus den nominell 598 Abgeordneten im Deutschen Bundestag nach der Wahl im Jahr 2013 631 Sitze; aktuell sind es noch 630.

Verlorene Zweitstimmen

Für die rechnerische Verteilung der Sitze werden nur die Stimmen berücksichtigt werden, die auf die Parteien entfallen, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben. Es bleiben also alle gültigen Zweitstimmen ohne Berücksichtigung, die auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprungen haben.

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Abb. 2: Zwischen 15,8 und 8,5 der Zweitstimmen entfallen auf Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen

Verlorene Zweitstimmen machen die gewählten Parteien noch stärker

Diese Zweitstimmen gehen den Parteien verloren, für die der Wähler sie eigentlich gedacht hatte. Sie machen jedoch die gewählten Parteien noch stärker. Denn je mehr Stimmanteile eine der gewählten Parteien errungen hat, desto größer wird der Anteil der Zweitstimmen aus dem Pool der „verlorenen Stimmen“, der dieser Partei zugeschlagen wird.

Die Berechnung funktioniert so: Die Summe der auf die gewählten Parteien (über der Fünf-Prozent-Hürde) entfallenden Anteile bildet die neue 100%-Bezugsgröße für die Verteilung der Sitze. Der Anteil der einzelnen Partei wird dann nach dem „Dreisatz“ aus ihrem ursprünglichen Wahlergebnis berechnet. Am Beispiel der Bundestagswahl 2013 ist gut zu erkennen, dass sich daraus für die großen, gewählten Parteien ein Vorteil von mehreren Millionen Stimmen ergibt. Stimmen von Wählern, die diese Parteien gerade NICHT gewählt haben.

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Abb. 3a: Hebeleffekt: „Verlorene Zweitstimmen“ an Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde verschaffen den gewählten Parteien umso mehr Stimmen, je größer deren Wahlergebnis ist

Der Bundestag ist dabei kein Sonderfall. Ganz ähnlich sieht es in den Landtagen aus, wie die Wahlergebnisse dieses Jahres zeigen:

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Abb. 3b: Hebeleffekt auch in den Landtagen: „Verlorene Zweitstimmen“ an Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde verschaffen den gewählten Parteien umso mehr Stimmen, je größer deren Wahlergebnis ist

Auswirkung der Fünf-Prozent-Hürde: Die großen Parteien erhielten bei der Bundestagswahl Millionen Stimmen von Wählern anderer Parteien

Wie sehr die gewählten Parteien von dieser Sitzverteilungsmethode profitieren, zeigt diese Auswertung der Bundestagswahl 2013: Rund 2,1 Millionen Stimmen für die FDP haben knapp nicht gereicht, um über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. Diese Zweitstimmen waren verloren. Insgesamt 15,8% der Zweitstimmen, in absoluten Zahlen rund 6,1 Millionen Stimmen wurde nicht so verwendet, wie die Wähler dies eigentlich intendiert hatten; sondern wurden den gewählten Parteien zugeschlagen und bildeten einen Hebeleffekt für die Berechnung der Sitze dieser Parteien.

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Abb. 4: Bei der Bundestagswahl 2013 kamen Millionen Wählerstimmen für Parteien unter der Fünf-Prozent-Grenze den gewählten Parteien zugute

Und dieses Phänomen ist kein Einzelfall: Die gleiche Auswertung zeigt für die drei Landtagswahlen des Jahres 2017 das gleiche Bild:

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Abb. 5: Das gleiche Bild bei den Landtagswahlen 2017

Fazit: Vier von zehn möglichen Stimmen bleiben ohne Einfluss auf das Wahlergebnis

Fasst man die (möglichen) Stimmen von Nichtwählern, sowie die ungültigen Stimmen und die Zweitstimmen an Parteien zusammen, die unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, so bleiben vier von zehn möglichen Stimmen ohne Einfluss auf das Wahlergebnis. Anders ausgedrückt: Nur rund 60% des Einflusspotenzials der Wähler hat tatsächlich Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Parlamente.

Was können Sie tun?!

1. Gehen Sie wählen!
Bei der Bundestagswahl 2013 blieben so viele Wähler zu Hause, wie Nordrhein-Westfalen Einwohner hat. Bei der Wahl in NRW Mitte Mai 2017 war die Zahl der Nichtwähler mehr als viermal so groß, wie Köln Einwohner hat. Damit entscheiden weniger Wähler über die Sitzverteilung in den Parlamenten. Die Parteien brauchen weniger Stimmen.

2. Helfen Sie Parteien, die die Chance dazu haben, über die Fünf-Prozent-Hürde!
Viele Umfragen zeigen, dass die Wähler in Deutschland die Große Koalition als lähmend empfinden. Es fehlt an guten Ideen, an Innovation, Tatkraft, und weitgehend auch an fähigem Personal. Und daran wird sich auch nichts ändern, solange Union und SPD sich darauf verlassen können, dass ihr gewichteten Stimmen zusammen immer wieder locker ausreichen, um auch in der nächsten Wahlperiode zu sicheren Mehrheiten zu kommen. Allein bei der letzten Bundestagswahl haben die beiden großen Fraktionen rechnerisch 5,5 Millionen Stimmen mehr zugeschlagen bekommen, als sie tatsächlich Wähler hatten.
Um diesen unverdienten Vorteil bei der nächsten Wahl zu minimieren, dürfen nicht so viele Stimmen „verloren gehen“, wie bei den letzten Wahlen. Dies kann vermieden werden durch viele Zweitstimmen für die Handvoll Parteien, die die echte Chance haben, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen UND die eine Politik auf dem Boden von Menschenrechten und Grundgesetz machen.

Anmerkung vom 19.09. 18.30

Wir haben zu diesem Artikel einige (wenige) Kommentare erhalten, die wir samt und sonders nicht freischalten. Sie drücken persönliche Meinungen der Kommentatoren zur politischen Lage bzw. zu Wahlen und Demokratie aus, haben jedoch mit dem Artikel wenig bis gar nichts zu tun. Für Wahlaufrufe, egal für bzw. gegen welche Partei, steht die Kommentarfunktion hier auch nicht zur Verfügung.

Fußnoten

[a]   Für die anteilige Verteilung der Sitze in den Parlamenten sind die Zweitstimmen relevant. Daher ist hier nur von Zweitstimmen die Rede.

[b]   Überhangmandate sind auf dieser Seite gut erklärt

[c]   Erläuterung des neuen Verfahrens der Umrechnung von Wählerstimmen in Bundestagssitze, Aktuelle Mitteilung des Bundeswahlleiters vom 09.10.2013
https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/d9a0da9b-f5d1-4043-8452-bf72ed9e86b2/20131009_erl_sitzzuteilung.pdf

[d]   Ausgleichsmandate sind auf dieser Seite gut erklärt.

Quellen und Zahlenmaterial

[1]   Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag

[2]   Ergebnisse der Landtagswahl 2017 im Saarland
http://www.statistikextern.saarland.de/wahl/internet_saar/LT_SL/landesergebnisse/

[3]   Ergebnisse der Landtagswahl 2017 in Schleswig-Holstein
https://www.landtagswahl-sh.de/startsite/LTW2017_2_1.pdf

[4]   Vorläufige Ergebnisse zur Landtagswahl 2017 in Nordrhein-Westfalen
https://www.wahlergebnisse.nrw.de/landtagswahlen/2017/aktuell/a000lw1700.shtml

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