Maßnahmen zur Telekommunikations- und Internetüberwachung – statistisch ausgewertet

Das Bundesamt für Justiz [1] berichtet jährlich über die Entwicklung von TK-Überwachungsmaßnahmen. Im Jahresverlauf zeigen sich interessante Trends über verschiedene Kommunikationsarten in der Telekommunikationsüberwachung, sowie beim Alter der erfassten Verkehrsdaten.

Überwachungsmaßnahmen, bei denen der Inhalt der Telekommunikation erfasst wird

Die Überwachungsmaßnahmen nach §100a der Strafprozessordnung [2], also die Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, bei denen der Inhalt der Telekommunikation erfasst wird, entwickelten sich in den letzten acht Jahren in den drei Kommunikationsarten Festnetz, Mobilfunk und Internet unterschiedlich deutlich. Anders als von den Strafverfolgungsbehörden regelmäßig suggeriert, entspricht die Entwicklung der Überwachungsmaßnahmen jedoch nicht grundsätzlich der Entwicklung der Anschlusszahlen.

Die Zahl der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen ging bei den Erstanordnungen 2015 erstmals etwas zurück [1].

Überwachung von Internetanschlüssen

So stieg die Überwachung des Internet 2015 seit 2008 auf das 11-fache an, wobei die Entwicklung nicht parallel zur der Entwicklung der Internetanschlüsse auf Festnetzbasis stattfand. Möglicherweise rührt dies daher, dass die Kriminalitätslage im Internetbereich erst mit mehreren Jahren Verzögerung auf den zunehmend verbreiteten Internetzugang reagiert. Auch kann angenommen werden, dass die Strafverfolgung zeitverzögert auf die veränderte Kriminalitätslage reagiert.

Überwachung von Telefonanschlüssen

Anordnungen, die das Festnetz betreffen, sanken zwischen 2008 und 2015 leicht auf rund 90%, während die Anschlüsse sich im selben Zeitraum verdoppelten. Während die Zahl der Mobilfunkanschlüsse in den letzten acht Jahren mit 106% stabil blieb, nahm die Zahl der Überwachungsmaßnahmen hier allerdings um 60% deutlich zu. Dies ist möglicherweise damit zu erklären, dass die Polizei davon ausgeht, dass Verdächtige ihre Kommunikation vorzugsweise mobil abwickeln.

Der Rückgang der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen findet primär im Festnetzbereich statt, im Bereich des Mobilfunks stagniert die Entwicklung. (Quellen: [1], [3] und [4])

Überwachungsmaßnahmen, bei denen die Verkehrsdaten erhoben werden

Maßnahmen nach §100g der Strafprozessordnung [5], bei denen die Verkehrsdaten der Telekommunikation erhoben werden, erfreuen sich vergleichsweise höherer Steigerungsraten. Sowohl die Zahl der Verfahren, wie auch die der Erstanordnungen stiegen seit 2008 auf fast das Doppelte. Die Zahl der ergebnislos gebliebenen Maßnahmen nahm allerdings um den Faktor 3,8, also fast auf das Vierfache, zu. Dies reflektiert den Umstand, dass die Telekommunikationsunternehmen die Verkehrsdaten seit einigen Jahren entsprechend der Datenschutzvorgaben [6] tatsächlich löschen.

Die Metadaten, die Auskunft über die Umstände der Kommunikation geben, sind bei den Ermittlern zunehmend gefragt.

Erstaunlich ist es daher, dass der Anteil der Verkehrsdaten, die länger als sechs Monate gespeichert werden, auf 220% angewachsen sind. Dies kommt daher, dass das Gesetz als Grenze für die Speicherdauer sechs Monate ab Rechnungsversand vorsieht. Je nach Ausgestaltung des Rechnungslaufs ist es allerdings möglich, dass ein Verkehrsdatum (gerechnet ab seiner Entstehung) bereits anderthalb Monate alt ist, bevor die gesetzlich vorgesehene Sechs-Monats-Frist zu laufen beginnt. Immerhin sind die Anteile der Verkehrsdaten, die älter als ein Monat sind, seit 2008 überwiegend rückläufig. Der Anteil der Verkehrsdaten, die bis zu einem Monat alt sind, stieg hingegen auf mehr als das Dreifache.

Der Löwenanteil der abgefragten Verkehrsdaten ist nur ein Monat alt, doch auch Daten älter als die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate können noch in die Auswertung der Strafverfolger fallen.

Quellen

[1]   Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz

[2]   §100a StPO – Telekommunikationsüberwachung
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html

[3]  Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2015
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/Publikationen/Berichte/2016/Jahresbericht2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] Statista
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3907/umfrage/mobilfunkanschluesse-in-deutschland/

[5]   §100g StPO – Erhebung von Verkehrsdaten
https://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html

[6]   Leitfaden des BfDI und der BNetzA für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten, 19.12.12, Bundesnetzagentur
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Datenschutz/LeitfadenVerkehrsdatenspeicherung.pdf;jsessionid=3134200C9D6B7087145C516D5E977D54?__blob=publicationFile&v=2

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