Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt

In den vergangenen Wochen gab es zwei Entwicklungen, die sich weitab voneinander abspielten und scheinbar wenig miteinander zu tun haben: Die Rede ist einerseits vom G20-Gipfel in Hamburg, den Demonstrationen dort und dem Vorgehen der Polizei. Und andererseits von Flüchtlingen, die sich von Libyen aus aufmachen (wollen) nach Europa.
Was den beiden Ereignissträngen gemein ist?! Es geht bei beiden Ereignissen um die legitime Wahrnehmung fundamentaler Rechte. Um die berechtigte Kritik an bestehenden Umständen. Um die Tatsache, dass Politik und Sicherheitsbehörden die Ursachen der kritisierten Probleme ignorieren. Und gemeinsam mit Meinungsmachern aus einflussreichen Medien die Kritiker (z.B. Demonstranten) und andere Beteiligte (z.B. Seenotrettungsorganisationen) diffamieren und als angeblich eigentliche Schuldige für die Probleme diskreditieren.

Das Beispiel G20-Gipfel in Hamburg

Zigtausende von Demonstranten in Hamburg beriefen sich auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das in Art. 8 des Grundgesetzes, in der Europäischen Grundrechtecharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft ist. Die Polizei hat sich in der Vergangenheit häufig auf dieses Grundrecht berufen, um zu begründen, warum Demonstrationen rechter Organisationen – von Pegida zum Beispiel – polizeilich geschützt werden müssen [1].

Versammlungsrecht und Polizeigewalt

In Hamburg stand das Versammlungsrecht allerdings nicht im Zentrum des polizeilichen Handelns. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. hat über die vier Tage des G20-Gipfels einen ausführlichen Bericht vorgelegt, der sich auf die Beobachtungen zahlreicher Demonstrationsbegleiter stützt [2]: Schon vor dem eigentlichen Gipfel wurde die polizeiliche Einschätzung breit publiziert, die von angeblich tausenden von gewaltbereiten „Autonomen“ ausging. Die Polizei rechtfertigte im Verlauf und nach dem Gipfel mit dieser Gefährdungsprognose ein vielfach überhartes Eingreifen. Bei zahlreichen Gelegenheiten wurden Demonstrationsteilnehmer von der Polizei geschlagen, es kam Pfefferspray zum Einsatz oder in überreichlichem Ausmaß die Wasserwerfer [2, Seite 11, Mitte, Seite 12 unten, Seite 14, Mitte, Seite 16, Seite 17 unten u.a.]. „Polizeigewalt“ wollte der Oberbürgermeister dieses Vorgehen allerdings nicht nennen, mit dem das Versammlungsrecht über mehrere Tage und in einem großen räumlichen Bereich massiv eingeschränkt wurde [2, Seite 6f, Seite 20ff].

Einschränkung der Pressefreiheit

Zur Disposition der Polizei in Hamburg stand auch die Pressefreiheit. Sie ist in Art. 5 des Grundgesetzes geschützt. Mehrere Journalisten, deutlich als solche erkennbar, wurden durch Wasserwerfer oder Pfefferspray angegriffen [2, Seite 15 u.a.], 32 ursprünglich durch das Bundespresseamt akkreditierten Journalisten wurde die Akkreditierung während der Veranstaltung entzogen. Ihre Namen kursierten auf einem ausgedruckten Blatt Papier, das für viele Polizisten und andere einsehbar war [2, Seite 30].

Die Würde des Menschen – ist antastbar für die Polizei

Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Zum Beispiel auf die Polizeikontrolle eines Busses, der bei der Anfahrt zu einer Demonstration zur Gefangenensammelstelle umgeleitet wurde. Die Insassen, darunter auch Minderjährige, mussten sich teilweise nackt ausziehen und abtasten lassen. Sie wurden in Zellen eingesperrt und konnten über Stunden keinen Kontakt zu Anwälten aufnehmen [2, Seite 27].

Anwälte und Sanitäter

Rechtsanwälte, die für den Anwaltlichen Notdienst tätig waren, berichten, dass sie „blockiert, beschimpft und physisch attackiert worden“ seien und dass „hier rechtsstaatliche Prinzipien über vier Tage außer Kraft gesetzt werden konnten“ [2, Seite 28ff]. Für den Anwaltlichen Notdienst waren auch Rechtsanwälte tätig, die Mitglieder sind im Republikanischen Anwaltsverein. Die Stadt Hamburg unterstellte vier Antragstellern einer Eilverfügung in einem Schriftsatz an das Gericht eine besondere Gefährdungslage, die sie aus der Vereinsmitgliedschaft ihrer Anwälte ableitete [3].

Ehrenamtliche Sanitäter berichteten, dass selbst Krankenwagen von der Polizei nicht durchgelassen wurden und dass eine Gruppe von Sanitätern von Zivilpolizisten mit Schlagstöcken verprügelt worden sei [2, Seite 28ff].

Falsche Sachverhaltsdarstellungen sollen die öffentliche Meinung beeinflussen

Politiker und die Polizeiführung in Hamburg rechtfertigen die Verstöße gegen zahlreiche Grundrechte von vielen Betroffenen mit Sachverhaltsschilderungen, die sich im Nachhinein als nicht stichhaltig herausstellten: Die Vermummten, die – angeblich – mit Gehwegplatten und Molotowcocktails bewaffnet zum Angriff auf Polizisten auf einem Dach im Schanzenviertel bereit standen, stellten sich im Nachhinein als ein russisches, relativ bekanntes Filmdokumentationsteam heraus [2, Seite 25]. Doch besonders in den ersten Tagen nach den Krawallen der Freitagnacht gelang es der Polizei zunächst, ihre Einsatzführung und den vielfachen Verstoß gegen Grundrechte mit solchen Argumenten zu rechtfertigen. Erst in den Wochen danach kamen Zweifel an der Darstellung der Polizei auf, z.B. in einem langen Artikel der Süddeutschen Zeitung, die sich Videos der Polizei ansehen konnte und gerade nicht bestätigen kann, was die Polizei daraus an „Angriffen“ abliest [4]. Dennoch verfing die Taktik bei vielen Beobachtern, Bürgern im Lande, bei denen sich die Haltung festgesetzt hat: Wo (wenige) Chaoten Straftaten begehen, sind die Sicherheitskräfte berechtigt, sich ihrerseits „über das Recht“ zu stellen.

Ein unverbrieftes (und auch nirgends existierendes) Recht der Staatsgewalt, in besonderen Situationen nach eigenem Gutdünken und vorbei an bestehenden Gesetzen zu agieren, gewinnt dadurch immer größere Zustimmung. Im gleichen Ausmaß verlieren Recht und Gesetz an Glaubwürdigkeit und Vertrauen.

Wer „denen“ hilft, ist selber schuld?!

Der nächste Schritt in der Argumentation könnte bei einer zukünftigen Großveranstaltung die ehrenamtlichen Sanitäter auf Seiten der Demonstranten treffen: Sind nicht sie es, die die Demonstranten dazu veranlassen, ihr Leben leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Da die doch wissen, dass – zur Not – ein Sanitäter zur Erstversorgung da sein wird?! So abwegig, wie es zunächst scheint, ist diese Annahme gar nicht. Denn genau diese Argumentation wogt zur Zeit durch die Kommentarspalten von Zeitungen und Fernsehsendern. Sie bezieht sich allerdings auf die Ereignisse vor der libyschen Küste.

Das Beispiel der Flüchtlinge aus Libyen

In Libyen sind – nach Schätzungen – an die zweihunderttausend Menschen auf der Flucht gestrandet.

Wie berechtigt sind Menschenrechte von Flüchtlingen?!

Egal, aus welchem Land sie kommen: Auch sie haben fundamentale, verbriefte Rechte, die in der UN-Menschenrechtskonvention [5] niedergelegt sind. Dementsprechende fundamentale Rechte finden sich auch im Grundgesetz, so im Artikel 1:

Artikel 1:
…(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

In Presseartikeln und den Kommentarspalten kommt dieser Aspekt derzeit kaum vor. Weit verbreitet ist der Eindruck, dass die Menschen, die von Libyen nach Europa drängen vorherrschend vom Typus „Wirtschaftsflüchtling“ sind, also solchen, die „nur“ „ein besseres Leben“ in Europa suchen. Mit diesem Argument wird den Flüchtlingen die Legitimation aberkannt, in Europa nach Hilfe zu suchen. Politiker leiten daraus umgekehrt die Berechtigung ab, dass Menschenrechte in diesen Fällen nicht zu berücksichtigen sind.

Aktueller Bericht über die Fluchtursachen

Der periodische Bericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) – Global Trends 2016 – liefert ein anderes Bild [6] über die Herkunft der Flüchtenden und über die Fluchtursachen. Ganz oben steht der Schutz vor Verfolgung, sei es aus religiösen oder ethnischen Gründen, die Angst, ermordet, versklavt, sexuell missbraucht oder vertrieben zu werden. Das sind Ängste um das eigene Leben und das der Familie.

Welche Chancen haben Flüchtlinge ohne Schlepper?!

Unter diesen Menschen findet sich auch eine junge Frau aus Nigeria. Sie ist vor den Terroristen von Boko Haram geflohen [7] und hat es an die libysche Mittelmeerküste geschafft. Lassen wir beiseite, was diese Frau erlebt hat, bis sie in Libyen angekommen ist. Lassen wir auch beiseite, was sie in den Lagern im Land erleben musste …

Die steht jetzt also an der Küste in Libyen, schaut über das Meer nach Norden und fragt sich, wie sie dorthin kommt.

„Sie hat keine Alternative, außer bei einem Schleuser einen Platz auf einem Boot zu kaufen“, sagt Karl Kopp, der EU-Referent von Proasyl [8]. „Es gibt keine Möglichkeit, ein Visum zu beantragen. Es gibt keine Einwanderungsprogramme. Es gibt gar nichts. Außer eben die Möglichkeit, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen, sich auf eines dieser Schlauchboote zu begeben und zu beten und zu hoffen, dass das Schicksal (oder wer auch immer) frau oder mann lebendig über das Mittelmeer bringen wird. An dessen nördlichen Küsten liegt die EU.

EU-Politiker bekämpfen Schlepper statt Fluchtursachen

An dieser Stelle kommt nun deutsche Innenminister De Maizière wieder ins Spiel. Der die Endphase seines Wahlkampfs am 12. Juli eingeleitet hat mit einem Artikel in der ‚Welt‘. Den er gemeinsam mit dem italienischen Innenminister Minniti verfasst hat [9]. Und darin seine eigene, schlichte Logik ausbreitet. Sie besagt:

  1. Flüchtlinge kommen wegen Schleusern.
  2. Also müssen wir das Geschäftsmodell der Schleuser zerstören.
  3. Dann kommen keine Flüchtlinge mehr!

Vermutlich weiß auch der deutsche Innenminister, dass Flüchtlinge nicht WEGEN Schleusern kommen. An die Fluchtursachen rührt De Maizière allerdings nicht. Das würde eine dramatische Änderung der Politik der westlichen Welt verlangen, internationale Kooperationen, wesentlich mehr Geld müsste in die Hand genommen werden. Selbst wenn die Ursachen angepackt und entsprechende Maßnahmen zeitnah ergriffen würden, nützt das der Frau aus Nigeria, die HEUTE in Libyen festsitzt gar nichts, genauso wenig, wie ihren annähernd zweihunderttausend Schicksalsgenossen.

Private Seenotrettungsorganisationen werden zu Sündenböcken gemacht

Nach den Schleusern wurde in den Wochen seither ein weiterer angeblicher Übeltäter ausgemacht. Es sind die NROs, die Nichtregierungsorganisationen:

„Seit Anfang 2015 waren (und sind) private Seenotretter, wie der Sea-Watch e.V., Ärzte ohne Grenzen, Jugend Rettet e.V., Sea-Eye oder SOS Méditerranée außerhalb der libyschen Küstengewässer im Einsatz, um die Flüchtlinge und Migranten aufzunehmen, die es mit ihren Booten bis auf hohe See geschafft haben. Von dort aus bringen die privaten Seenotretter die Geretteten nach Italien. Nach eigenen Aussagen füllen die Seenotrettungsorganisationen damit ein Vakuum, das durch die Beendigung von Einsätzen, wie ‚Mare Nostrum‘ [10] entstanden sei. Das Vorgehen stößt allerdings bei einigen europäischen Regierungen auf teils heftige Kritik, weil es, so die Vorwürfe, das Risiko für Flüchtlinge und Migranten vermindere und damit eine zusätzliche Sogwirkung erzeuge. Ferner wurde den Seenotrettern vorgeworfen, möglicherweise mit Schleppern zu kooerieren oder gar von ihnen finanziert zu werden. Da mittlerweile geschätzt 40 Prozent der Seenotrettungseinsätze von privaten Seenotrettern durchgeführt werden, legte die italienische Regierung auf einem Gipfel der EU-Innenminister im Juni 2017 ein Papier vor, welches das Vorgehen ziviler Seenotretter normieren soll (Verhaltenskodex). Um eine Rechtsbindung zu erzeugen, sollen private Seenotrettungsorganisationen den Verhaltenskodex unterzeichnen. Tun sie dies nicht oder halten sie sich nach der Unterzeichnung nicht an die Regularien, soll der italienische Staat berechtigt sein, den Hafenzugang unter Einhaltung des internationalen Völkerrechts zu verweigern.“ [11].

Dieser Verhaltenskodex, sagen die Wissenschaftlichen Dienste, hat völkerrechtliche keine rechtsverbindliche Wirkung (11, Seite 13). „Solange private Seenotrettungsorganisationen … von einer Unterzeichnung des Papiers absehen, ist nicht ersichtlich, wie eine Rechtsbindung erzeugt werden sollte.“

Die Rechtsverbindlichkeit des internationalen Seevölkerrechts

Im Gegensatz zu einem aus politischer Verzweiflung der EU-Innenminister geborenen Kodex ohne Rechtsverbindlichkeit sind alle Mitgliedsstaaten der EU Vertragsstaaten auf internationales Seevölkerrecht verpflichtet, insbesondere auf SOLAS, das Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (11, Seite 8).

Auch die privaten Seenotrettungsorganisationen, deren Schiffe in internationalen Gewässern operieren, arbeiten auf dem Fundament des internationalen Seevölkerrechts. Wer sie diskreditiert und diffamiert, wie am 15.08. besonders infam in der ‚Welt‘ geschehen [12], betreibt das Geschäft einer Politik, die ihr eigenes Versagen seit Jahrzehnten [13] durch Wegschauen zu kompensieren versucht. Und durch die Delegation der schmutzigen Arbeit gegen viel Geld an zweifelhafte Helfershelfer. [siehe auch [d]]

Viel Geld für die so genannte libysche Küstenwache und Regionalfürsten, um sich die Hände schmutzig zu machen

Libyen, ein Staat ohne funktionierende Administration und Infrastruktur [e], wird von europäischen Politikern ähnlich gehätschelt und gepäppelt, wie die Türkei vor gut einem Jahr. Ein libyscher Regionalfürst wittert bereits das große Geschäft und „bietet an“, für den schlappen Betrag von 17 Milliarden Euro das „Problem“ für die EU zu lösen [14]. Das heißt, das Problem mit den Flüchtlingen verschwinden zu lassen – aus der Berichterstattung und damit auch aus dem öffentlichen Bewusstsein und Gewissen.

Libyen konnte inzwischen – ohne Widerspruch seitens der EU – seinen Anspruch auf Hoheitsgewässer von 12 auf 70 Meilen ausdehnen. Und droht den NROs mit Angriffen bei „Eindringen“ in diese Gewässerzone. Nach einem Bericht des UN Sicherheitsrates vom Juni 2017 [15] soll die so genannte libysche Küstenwache bereits Schüsse auf Schiffe der Rettungsorganisationen abgegeben haben und Flüchtlinge schwer misshandelt haben. Nach Stand vom 15.08.2017 haben daraufhin Vos Prudence, ein Schiff von Ärzte ohne Grenzen, die Sea Watch, sowie das Schiff von Save the Children zumindest „vorläufig“ ihre Rettungsaktivitäten eingestellt. Mit der Begründung, dass sie die Sicherheit der Schiffsbesatzungen – dazu gehören auch viele Freiwillige – nicht mehr gewährleisten können. Weniger Rettungsschiffe vor der libyschen Küste werden nach übereinstimmender Einschätzung aller Experten zu noch mehr Toten auf dem Mittelmeer führen. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der überhaupt bekannt gewordenen Todesfälle bei 5.000.

Was diese Ereignisse mit denen vom G20-Gipfel gemeinsam haben?!

In beiden Fällen

  • werden die eigentlichen Ursachen der kritikwürdigen Probleme – hier an der Globalisierung und ihren Auswirkungen, dort an den Fluchtursachen – vollkommen ignoriert und verdrängt,
  • wird die Kritik an der Situation gar nicht wahrgenommen. Dann müsste man sich ja auch mit Ursachen beschäftigen und Verantwortlichkeiten benennen…,
  • werden Kritiker (Demonstranten), engagierte und aktive Menschen und Organisationen diffamiert, indem sie fälschlich als Ursache des Problems erklärt werden,
  • wird bürgerschaftliches, soziales und mitmenschliches Engagement willentlich diskreditiert, nicht zuletzt durch eine manipulative, negative Wortwahl
  • und in einer weiteren Phase zunächst verbal bedroht und dann tatsächlich physisch angegriffen.

Die Botschaft dieses von Politik und Medien gar nicht einmal mehr subtil unterstützten Vorgehens ist eindeutig: Bleibt zu Hause, engagiert Euch nicht, haltet den Mund und akzeptiert, was wir, Politik und Sicherheitsbehörden für richtig halten und daher tun. Der Angriff auf die Menschenrechte von Flüchtenden in Libyen und die Attacken auf Grundrechte in diesem Land, sie haben die gleichen Wurzeln.

Quellen

[1]   Polizei bei Demonstrationen zwischen Baum und Borke: Heute ist Dresden demofrei …, 19.01.2015, POLICE-IT
https://police-it.org/polizei-bei-demonstrationen-zwischen-baum-und-borke-heute-ist-dresden-demofrei

[2]   Geschichte der Eskalation eines einwöchigen Protestgeschehens,
Demonstrationsbeobachtung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg zum G20 15.08.2017, Grundrechtekomitee
http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/G20_Protest.pdf

[3]   Hamburger Sippenhaft, 05.07.2017, Legal Tribune Online
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/g20-versammlung-verbot-anwaelte-rav-sippenhaft/

[4]   Drei Bengalos reichten für die Polizei-Attacke, 04.07.2017, Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/politik/g-gipfel-drei-bengalos-reichten-fuer-die-polizei-attacke-1.3616947

[5]   Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,10.12.1948, Vereinte Nationen
www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

[6]   Global Report 2016, June 2017, UNHCR
http://reporting.unhcr.org/publications#tab-global_report

[7]   Viele Tote bei Anschlägen in Nigeria, 16.08.271, Tagesschau Online
http://www.tagesschau.de/ausland/anschlag-nigeria-119.html

[8]   Telefongespräch mit Karl Kopp, dem EU-Referenten von Proasyl am 09.08.2017

[9]   Die Migrationskrise wird in Afrika bewältigt, 12.07.2017, Welt Online
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article166543631/Die-Migrationskrise-wird-in-Afrika-bewaeltigt.html

[10]   210 Millionen für G7-Gipfel – kein Geld für Bootsflüchtlinge, 19.11.2014, CIVES
https://cives.de/210-millionen-fuer-g7-gipfel-kein-geld-fuer-bootsfluechtlinge-551

[11]   Der italienische Verhaltenskodex für private Seenorretter im Mittelmeer, Völker-, europa- und strafrechtliche Aspekte, ED 2-3000-068/17, 31.07.2017 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
http://www.andrej-hunko.de/start/download/doc_download/1009-wd-gutachten-der-italienische-verhaltenskodex-fuer-private-seenotretter-im-mittelmeer

[12]   Die Retter werden zu kriminellen Elementen einer Kette, 15.08.2017, Welt Online
[Bezahlschranke, daher hier kein Link angegeben]

[13]   Polit-PR der Kanzlerin in der Flüchtlingsfrage, 31.08.2016, CIVES
https://cives.de/polit-pr-der-kanzlerin-in-der-fluechtlingsfrage-3682

[14]   Libyen: General Haftar will 17 Milliarden von der EU für die Grenzsicherung , 14.08.2017, Telepolis
https://www.heise.de/tp/features/Libyen-General-Haftar-will-17-Milliarden-von-der-EU-fuer-die-Grenzsicherung-3800863.html

[15]   Final report of the Panel of Experts on Libya established pursuant to resolution 1973 (2011) (S/2017/466) [EN/AR], 01.06.2017, UN Security Council
http://reliefweb.int/report/libya/final-report-panel-experts-libya-established-pursuant-resolution-1973-2011-s2017466

Ergänzende Quellen

[a]   Europe: A perfect storm: The failure of European policies in the central Mediterranean, 06.07.2017, Amnesty International
https://www.amnesty.org/download/Documents/EUR0366552017ENGLISH.PDF

[b]   Krieg gegen Schlepper? Krieg gegen Flüchtlinge! 03.08.2017, Proasyl
https://www.proasyl.de/news/krieg-gegen-schlepper-krieg-gegen-fluechtlinge/

[c]   THE CENTRAL MEDITERRANEAN ROUTE: WORKING ON THE ALTERNATIVES TO DANGEROUS JOURNEYS, 2017, UNHCR
http://reporting.unhcr.org/sites/default/files/gr2016/pdf/06_Europe.pdf

[d]   [Update am 17.08.2017] Europäische Werte (II), 17.8.2017 German-Foreign-Policy
http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59651

[e]   [Update am 17.08.2017] Westliche Politik der Zerstörung, 17.08.2017, Junge Welt
https://www.jungewelt.de/artikel/316520.westliche-politik-der-zerst%C3%B6rung.html

Aktualisiert am 17.08.2017 um 04.10 Uhr: Ergänzende Quellen [d] und [e] aufgenommen.

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4 Gedanken zu „Grund- und Menschenrechte zur Disposition gestellt“

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  2. „„Artikel 1:
    …(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
    Die Grund- und Menschenrechte besagen nicht, dass irgendjemand verpflichtet ist sein eigenes Recht auf Wahrung des Artikel 1 aufzugeben, auch nicht in Teilen, um das Recht irgendeines anderen Menschen auf Artikel eins zu gewährleisten. Es ist ein Abwehrrecht, kein Verpflichtungsrecht anderen gegenüber.

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