Geistige Brandstifter und „Pogromstimmung“ im Freistaat Sachsen

Ich setze mal als bekannt voraus, dass zwei FührungsfigurInnen der angeblichen ‚Alternative für Deutschland‘ nichts gegen den Schusswaffengebrauch durch Polizisten an der Grenze hätten.

Selbst der Vizekanzler hat heute nach dem Verfassungsschutz gerufen. Aber – ach und weh – das ist alles nicht so einfach, bevor unsere Verfassungsschützer mal tätig werden können.
Denn, so ein Sprecher des Innenministeriums, der Verfassungsschutz „entscheide über die Beobachtung radikaler Umtriebe in eigener Verantwortung“.

Nicht ganz so eng sah das die sächsische Polizei und Justiz mehrfach gegenüber dem Stadtjugendpfarrer Lothar König aus Jena: Den man mit Strafanzeige und Gerichtsverfahren, u.a. wegen „schweren Landfriedensbruchs“ seit 2011 justiziell zu belangen versucht.

Apropos Sachsen Der Leipziger Polizeipräsident Merbitz sagt, im gesamten Land [Sachsen] „herrscht eine Pogromstimmung, die eine kreuzgefährliche Intensität bekommt“
Aber vermutlich ist das hohe Gut der Meinungsfreiheit hier auch wieder weitaus schützenswerter als eine effektive und m.A. nach notwendige polizeiliche Prävention,
die geistige Brandstifter, wie Petry und v.Storch als „Gefährder“ einstuft und entsprechend behandelt. Doch das traut man sich vermutlich nicht mehr …