Cives-Ticker No. 5

G7-Gipfel

Verbot des Protestcamps aufgehoben

Das Verwaltungsgericht München hat gestern das Verbot des Protestcamps durch die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Damit wird die Gemeinde verpflichtet, das Camp weitgehend zu dulden. Sie darf Auflagen verhängen, jedoch nur unter „strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“.
Weitere Infos und eine gute Zusammenfassung der aktuellen Situation bringt der Bayerische Rundfunk in diesem Beitrag.

Bearbeitungszeiten für Anträge des Aktionsbündnis: Noch akzeptabel oder schon Schikane?

Das Aktionsbündnis teilte uns auf Nachfrage mit, dass die Anträge für die Protestveranstaltungen in Garmisch am 1. November 2014 gestellt wurden. Genehmigungen unter Auflagen liegen vor für die kleineren Veranstaltungen seit dem 26.5.. Die weitgehende Ablehnung des Sternmarschs am 08.06. wurde am 01.06. zugestellt, die Klage dagegen am 02.06. eingereicht.

Wer vor Ort demonstrieren will, muss erst mal vor Ort ankommen …

Bei meinen Reisen ins Gipfelgebiet verdichten sich die Anzeichen, dass die Polizei entschlossen ist, den Garmisch/Mittenwalder Kessel großräumig zu sperren. Mit Auto bzw. Bus dürfte es nahezu unmöglich werden, an den Gipfeltagen bis nach Garmisch oder noch weiter Richtung Elmau zu kommen.
29.05.2015 BAB95

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird durch langwierige Polizeikontrollen faktisch ausgehebelt

Im Protestcamp dürfen sich – nach derzeitiger Informationslage – maximal 1.000 Personen aufhalten. Wer darüber hinaus an den Veranstaltungen vor Ort teilnehmen möchte, muss sich auf Polizeikontrollen gefasst machen, die – so ist anzunehmen – langwierig ausfallen dürften.
Ich habe Dirk Asche, einen der Anwälte des Aktionsbündnis gestern gefragt, wie er diese Situation im Hinblick auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit rechtlich beurteilt. Seine Antwort: Der damit erzwungene Pendelverkehr vieler Demonstrationsteilnehmer in Verbindung mit langen Polizeikontrollen hebeln das Grundrecht faktisch aus.