Der polizeiliche Staatsschutz und seine Datenbanken

Skandal! Informationen über einige Journalisten in Datenbanken des polizeilichen Staatsschutzes waren falsch bzw. nicht aktuell. Und damit rechtswidrig. Das ist fatal. Es ist allerdings überzogen, wenn die Tagesschau daraus flugs ‚Millionen rechtswidriger Daten in BKA-Datei?‘ [0] macht. Mehr Sachlichkeit und Fachwissen sind notwendig: Über die Aufgaben im polizeilichen Staatsschutz und seine Datenbanken. Danach werden Sie die unbestreitbar vorhandenen Probleme, vor allem aber deren Ursachen, besser verstehen

Was Sie schon immer über Datenbanken der Polizei wissen wollten (1)

Ein gepflegtes Halbwissen über Polizei und deren Datenbanken ist weit verbreitet. Da wird spekuliert über die Inhalte, viele eigene Missverständnisse werden als Fakten verkauft. Aus zwei Jahrzehnten hauptberuflicher Tätigkeit als Entwickler solcher Systeme sind ein paar Kenntnisse bei mir hängen geblieben. Einige würde ich gerne mit Ihnen teilen. Um auf die wirklich wichtigen Fragen zurück zu kommen: Was Polizei zu Recht bzw. über das Recht hinaus speichert, verarbeitet und nutzt.

Warum das BKA häufig nicht mitkriegt, dass sich Daten ändern …

Politische Forderungen lösen die Probleme nicht. Notwendig ist vielmehr die Erkenntnis, dass die IT-Ausstattung der Mehrzahl der Polizeibehörden weder in der Lage, noch dafür ausgelegt ist, sich zu merken, wer wann was an wen übermittelt hat. Das wäre aber notwendig, wenn man hinterher Daten ändern oder wieder löschen will.
Es gibt polizeiliche IT-Systeme, die das könnten. Doch die sollen nach dem Willen der politischen Entscheider abgeschafft werden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte ist schon seit 2010 über diese Probleme informiert. Ich hatte ihm einen entsprechenden Brief geschrieben. Der blieb allerdings ohne Folgen …
Mit Update vom 01.09.2017, 16.47 Uhr zur heutigen Pressekonferenz des BKA-Präsidenten

Fall Amri: Fake News in den Ermittlungsakten

Im Falle des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, wusste die Berliner Polizei – angeblich – nicht, was sie hätte wissen können: Weil die Weisung der Staatsanwaltschaft und der Beschluss eines Richters zur verdeckten Observation des späteren Attentäters in der Polizei – angeblich – missachtet wurde. Der Fehler lag – angeblich – irgendwo in der Polizei. Wo es – so will man hier glauben machen – schon mal vorkommen kann, dass eine staatsanwaltschaftliche Weisung und ein richterlicher Beschuss einfach nicht umgesetzt werden …

Kein Bedarf für Qualitätsverbesserungen bei der Polizei?

Ein Beauftragter für die Polizeibehörden des Bundes soll Beschwerden nachgehen und Missstände und Fehler ermitteln können. Das schlagen Bündnis90/Grüne in einem Gesetzentwurf vor. Dazu kam es heute zu einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. „Kein Bedarf“ sagen die Gewerkschaften und – etwas weniger deutlich – der Präsident der Bundespolizei. Faktenreich erklären zwei weitere Sachverständige, was in anderen Ländern Europas längst Standard ist.

Fall Amri: Akten manipuliert, um Fehler zu vertuschen?!

Es hätte aussichtsreiche Gründe für den Antrag auf Haftbefehl gegen den späteren Attentäter Anis Amri gegeben. Im Berliner LKA wurden daher nachträglich die Akten manipuliert. Sagt der Sonderermittler in Berlin. Die Landesregierung hat daher Strafantrag gegen Mitarbeiter ihres eigenen LKA gestellt. Die Information der Öffentlichkeit durch den Innensenator über diesen Sachverhalt wird vom BDK als „Vorverurteilung“ eingeschätzt und daher „missbilligt“.

Verurteilung von Datendelikten trotz passabler Aufklärungsquoten selten

Angeblich ist das Datenschutzniveau in Deutschland so hoch wie in keinem anderen Land. Ein Blick in die vom Bundesinnenministerium im April vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt jedoch, dass es mit der Rechtsdurchsetzung nicht besonders weit her ist. Obgleich es in den Tätigkeitsberichten der Datenschutz-Aufsichtsbehörden unzählige Fallbeispiele für Datenschutzverstöße gibt und auch diese nur die Spitze des Eisbergs sein dürften, werden nur wenige Fälle als Straftaten gegen das Datenschutzgesetz eingestuft.

Datenbanken-Wildwuchs beim BKA

Das ist starker Tobak: Der Spiegel schreibt: „Innenminister Thomas De Maizière will die Deutschen besser vor Verbrechen schützen – doch die Länder behindern die Zusammenarbeit.“ „Kleinstaaterei“ und „IT-Wildwuchs in den Bundesländern“ soll schuld sein, dass es mit der Polizeiarbeit nicht klappt. Das ist pure Meinungsmache. Die Suche nach einem Sündenbock.
Tatsache ist: 12 von 16 Länderpolizeibehörden arbeiten mit dem System des gleichen Herstellers. Keine Spur also von „IT-Wildwuchs“, die die Zusammenarbeit behindert.
De Maizière will damit ablenken: Davon, dass das Leuchtturmprojekt PIAV, der polizeiliche Informations- und Analyseverbund, faktisch gescheitert ist. Und davon, dass der wahre Wildwuchs im BKA herrscht: Wirklich wichtige, relevante Informationen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sind beim BKA auf mehr als 40 verschiedene Datenbanken verteilt …
Noch Fragen, wer hier „die Zusammenarbeit behindert“?!

Innenministerkonferenz beschließt „grundlegende Modernisierung des Informationsmanagements der deutschen Polizei“

— Update vom 1.12.2016, 04.30 Uhr —
Bei der Abschluss-Pressekonferenz der Herbsttagung der Innenminister kündigten der IMK- Vorsitzende und der Bundesinnenminister ein „fachliches und technisches Gesamtsystem“ für die Polizei der Länder und des Bundes an. Was da mit großem Optimismus vorgetragen wurde (wir dokumentierten den Originalton …), verschleiert völlig, dass
das aktuelle Projekt mit dem gleichen Ziel – es heißt Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV) – komplett gescheitert ist,
und dass es bei der aktuellen desaströsen Situation des Informationsaustauschs zwischen Bund und Ländern noch auf Jahre bleiben wird.

Innenministerium erklärt: Informationsaustausch weitgehend „zu Fuß“

Ein effektiver und zeitnaher „elektronischer“ Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes funktioniert nicht einmal ansatzweise. Dafür liefert das Bundesinnenministerium In der Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zahlreiche Beispiele und Belege.
Verströmt aber dennoch große Zuversicht, wenn es um PIAV, den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund geht:
Denn [für das mögliche Scheitern] „sind keine Indikatoren feststellbar, die diese hypothetische Annahme stützen.“