PKW-Maut: Wer hier der „Depp“ ist, wird sich noch zeigen …

Die Wegekosten für die Bundesfernstraßen belaufen sich pro Jahr auf knapp 16 Milliarden Euro. Derzeit sind davon mehr als 7 Milliarden durch die Einnahmen aus der LKW-Maut gedeckt. Nach dem Motto „wer nutzt, der zahlt“ möchte das Bundesverkehrsministerium auch die PKW-Halter für die Nutzung der Fernstraßen zahlen lassen. Die sollen das allerdings nicht merken. Daher wurde seit Jahren das Theater um die „Ausländermaut“ aufgeführt. Dumm nur, dass die 500 Millionen Euro, die dadurch angeblich zu erzielen gewesen wären, dank des EuGH-Urteils nun perdu sind. Sie wären ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen, gemessen an der tatsächlichen Kostendeckungslücke. Was die Bundesregierung jedoch eisern verschweigt: Die für „Zwecke des Straßenwesens“ zu verwendende Hälfte der Einnahmen aus der Mineralölsteuer werden seit Jahren – gesetzeswidrig – für andere Zwecke verwendet. Und auch die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen in den großen Einnahmetopf des Bundes und kommen NICHT dem Ausbau bzw. Unterhalt des Straßenwesens zu. Auf Bundesverkehrsminister Scheuer kommt ein weiteres dickes Problem zu: Wie kann er erklären, dass er – vor dem EuGH-Urteil bereits Verträge abschließen ließ, die nun zu Schadenersatzforderungen der Vertragspartner in mehrstelliger Millionenhöhe führen können?
Mit Update vom 22.6.2019 zu den inzwischen angekündigten Entschädigungsforderungen des Betreiberkonsortiums

Mein Auto bestellt den Service jetzt eigenständig

Mein Auto hat gerade eigenständig die Werkstatt angerufen, weil es sich hinten neue Bremsbeläge wünscht. Ich wurde immerhin noch gefragt, wann ich mitkomme, vermutlich, weil ICH die EC-Karte in der Tasche habe …

Datenschutz beim automatisierten und vernetzten Fahren

Nachdem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor zwei Monaten in einem Strategiepapier eine Kehrtwende in Sachen Datenschutz im Auto forderte, formuliert Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) anlässlich eines von ihr organisierten ‚Symposiums zum Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug‘ in 13 Empfehlungen eine klare Gegenposition. Sie will sie als Mindeststandards für künftige gesetzliche Regelungen verstanden wissen.

Größter Raubzug gegen den Steuerzahler fast vollendet

Angeblich ist die Privatisierung der Autobahnen vom Tisch. Behaupten Vertreter der Großen Koalition. Doch nur das Eigentum an den Autobahnen darf nicht veräußert werden. Wohl aber der „Nießbrauch“, also die Mautgebühren, die für die Nutzung in Zukunft zu zahlen sind. Am Donnerstag dieser Woche soll dieser größte Raubzug gegen den deutschen Steuerzahler vollendet werden. Mit der satten Mehrheit von SPD, CDU und CSU. Die empfehlen sich damit für die Wiederwahl.
Mit Update vom 31.5.2017, 15.10 Uhr.

Das Auto als mobile, vernetzte Datenbank

Die Entwicklung hin zum vernetzten und autonomen Fahren bedingt eine immer umfassendere Datenerhebung und -verarbeitung. Das Auto wird zum rollenden Computer. Zentrale Fragen des Datenschutzes wurden noch nicht grundrechtsorientiert gelöst. Stattdessen bringt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Begriff des ‚Dateneigentums‘ ins Spiel, in dessen Folge Fahrzeughalter sowie Fahrer enteignet werden könnten.

Bundestag verabschiedet Gesetz zum autonomen Fahren

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum autonomen Fahren verabschiedet. Das Gesetz enthält nun klare Vorgaben darüber, was die Fahrzeuge wie lange speichern müssen. Haftungsfragen bleiben allerdings nach wie vor vage.

Autonomes Fahren: Drei Jahre bußgeldbewehrte Speicherpflicht

Nach harter Kritik seitens Bundesrat und Datenschützern am Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes legt das Bundesverkehrsministerium nach: Einen elektronischen Fahrtenschreiber soll es zwar nicht geben, doch die Daten des Pflicht-Datenspeichers sollen nun ganze drei Jahre gespeichert werden.

Bundesdatenschutz-beauftragte warnt vor elektronischem Fahrtenschreiber für alle

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff vermisst Datenschutzvorgaben im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Das Bundesverkehrsministerium hat ihre Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen offenkundig ignoriert. Morgen werden sich Bundestag und Bundesrat parallel erstmals mit dem Entwurf befassen, der noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.

Your Car is Watching You … soll Gesetz werden

Moderne Fahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrsysteme sollen Fahrdaten künftig bis zu drei Jahre lang in einem Datenspeicher aufbewahren. Damit soll das Verhalten des Fahrers sowie des automatisierten Fahrsystems dokumentiert werden, um Haftungsfragen klären zu können. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wirft jedoch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, da seine Regelungen mehrheitlich zu Lasten des Fahrers gehen.

Autobahnprivatisierung und PKW-Maut

Im Bundeskabinett soll morgen eine Grundgesetzänderung beschlossen werden. Sie überstellt die Verwaltung der Bundesautobahnen in eine Gesellschaft, an der sich – zu sehr vorteilhaften Bedingungen – auch private Investoren beteiligen können. Das Gesetz des Bundesverkehrsministers zur Einführung einer PKW-Maut schafft, zusammen mit den schon existenten Mautbrücken, die notwendige Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der Streckennutzung durch jeden PKW-Fahrer.