Fall Amri: Fake News in den Ermittlungsakten

Im Falle des Attentäters vom Breitscheidplatz, Anis Amri, wusste die Berliner Polizei – angeblich – nicht, was sie hätte wissen können: Weil die Weisung der Staatsanwaltschaft und der Beschluss eines Richters zur verdeckten Observation des späteren Attentäters in der Polizei – angeblich – missachtet wurde. Der Fehler lag – angeblich – irgendwo in der Polizei. Wo es – so will man hier glauben machen – schon mal vorkommen kann, dass eine staatsanwaltschaftliche Weisung und ein richterlicher Beschuss einfach nicht umgesetzt werden …

Fall Amri: Akten manipuliert, um Fehler zu vertuschen?!

Es hätte aussichtsreiche Gründe für den Antrag auf Haftbefehl gegen den späteren Attentäter Anis Amri gegeben. Im Berliner LKA wurden daher nachträglich die Akten manipuliert. Sagt der Sonderermittler in Berlin. Die Landesregierung hat daher Strafantrag gegen Mitarbeiter ihres eigenen LKA gestellt. Die Information der Öffentlichkeit durch den Innensenator über diesen Sachverhalt wird vom BDK als „Vorverurteilung“ eingeschätzt und daher „missbilligt“.

Der Anschlag in Berlin hätte verhindert werden können

Update vom 19.01., 06.20 Uhr
De Maizière täuscht die Öffentlichkeit mit seiner Forderung nach schnellerer und schärferer Abschiebehaft: Tatsache ist vielmehr: „Die Gefährlichkeit von Anis Amri hat nie ein Richter bewerten müssen“. Die Behörden seien davon ausgegangen, dass die vorliegenden Informationen für einen Haftbefehl nicht reichen. Wozu gibt es dann eigentlich noch Richter, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz selbst entscheiden, was „wohl“ ausreicht für einen Haftbefehl und was nicht?!

Noch während dieser Diskussion wird bekannt, dass drei andere Gefährder offenbar untergetaucht sind. Die gleiche Situation also, wie vor dem Anschlag durch Anis Amri. Die Opposition nennt den Minister inzwischen offen eine Fehlbesetzung. Ströbele legte ihm und Verfassungsschutzpräsident Maaßen gestern den Rücktritt nahe. Es wäre Zeit dafür …

Wie Amokläufe zu verhindern sind

Über die Amoktaten junger Täter in Deutschland seit den frühen 90iger Jahren gibt es eine hochaktuelle wissenschaftliche Analyse. Sie zeigt, dass die jungen Täter gemeinsame spezifische Merkmale aufweisen. Prof. Britta Bannenberg und ihr Team an der Universität Gießen, die Autoren dieser Studie, bieten kostenlose Abklärung der Bedrohung (Gefahrenprognose) und Beratung beim Umgang mit der möglicherweise gefährdeten bzw. bedrohlichen Person.